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Astrid Mannes
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Astrid Mannes von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Frau Mannes

Sie haben am 25.03.2021 für eine Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan gestimmt:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/astrid-mannes/abstimmungen?parliament_period=All&vote=All&page=2

Frage 1:

Was waren/sind Ihre Beweggründe für diese Entscheidung?

US-Präsident Joe Biden will bis spätestens 11.09.2021 das amerikanische Militär aus Afghanistan abziehen. Die Tagesshau meldet am 02.07.2021 dass nach fast 20 Jahren Präsenz in Afghanistan NATO- und US-Truppen ihren größten Militärstützpunkt Bagram geräumt hätten, der vollständige Abzug aus dem Land könnte unmittelbar bevorstehen. Die Bundeswehr hat Afghanistan verlassen und beendete damit ihren bisher längsten Auslandseinsatz.

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-bagram-nato-abzug-101.html

Frage 2:

Wie werten Sie den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan?

Frage 3:

Sehen Sie die Zielsetzung des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan als erfüllt an?

Frage 3:

Sollten Sie diese Zielsetzung als erfüllt ansehen, würden Sie Ihre Sichtweise bitte begründen?

Frage 4:

Sollten Sie die Zielsetzung des Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, als nicht erfüllt ansehen, was hat dieser Einsatz (indem 25 deutsche Soldaten gefallen sind) gebracht?

Zurück bleiben in Afghanistan Menschen, die der Bundeswehr geholfen haben und nun massiv durch Racheakte der Taliban bedroht sind, welche die geräumten Regionen zunehmend beherrschen.

Zitat Tagesschau vom 02.07.2021:

""Wir lassen Euch nicht im Stich" - lautete das Versprechen der Bundesregierung an die afghanischen Helfer der Bundeswehr. Doch daran gibt es Zweifel: Die deutschen Truppen sind zu Hause, die Afghanen noch vor Ort."

https://www.tagesschau.de/inland/ortskraefte-afghanistan-103.html

Frage 5:

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland die ehemaligen Helfer der Bundeswehr in Sicherheit bringt?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre vielen Fragen.
Ich bin weder Verteidigungspolitikerin, noch vertrete ich im Deutschen Bundestag den Wahlkreis, in dem Sie wohnen. Ich will Ihnen dennoch gerne antworten.

1.
Dem Mandat des fortgesetzten Afghanistan-Einsatzes habe ich im März 2021 zugestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt war nach Einschätzung eigener und verbündeter Sicherheitsexperten die Entwicklung Afghanistans am Scheideweg. Der im September 2020 begonnene innerafghanische Friedensprozess bot erstmals seit 19 Jahren die Aussichten für einen echten, nachhaltigen, innerafghanisch verhandelten Frieden und Interessenausgleich in Afghanistan. Ein solcher ist Voraussetzung für eine nachhaltige Stabilisierung und in der Folge wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Afghanistans, auf die die internationale Staatengemeinschaft seit 2001 hinarbeitet.
Trotz dieser greifbaren Fortschritte des internationalen Engagements in den letzten 19 Jahren war die Sicherheitslage noch nicht stabil genug, um den Abzug anzugehen.

Die Fortsetzung des internationalen Engagements war unabdingbar, um den Friedensprozess zu unterstützen und einen Rahmen zu bieten. Ein erfolgreicher innerafghanischer Friedensprozess schafft die Voraussetzungen für ein friedliches und stabiles Afghanistan , aus dem sich die internationalen Truppen sukzessive zurückziehen können, so wie es unter den NATO-Partnern auch passiert ist.
Mit der Verlängerung des Mandates hatte sich Deutschland nicht nur zum gemeinsamen Ziel der Allianz bekannt, dass Afghanistan in der jetzigen, schwierigen Übergangsphase nicht im Stich gelassen werden darf, sondern dies war zugleich ein wichtiges bündnispolitisches Signal der Kontinuität. Dies ist umso wichtiger, als dass Deutschland in der Resolut Support Mission eine besondere Führungsverantwortung als Rahmennation im Norden Afghanistans getragen hat.

2 und 3::
Insgesamt haben seit 2002 rund 160.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an den Einsätzen ISAF International Security Assistance Force und RS in Afghanistan teilgenommen. 59 kamen dabei ums Leben. Daneben erlitten viele Soldatinnen und Soldaten Verletzungen an Körper und Seele.
Wir alle können stolz auf unsere Bundeswehr sein und schulden ihr nicht nur Respekt, sondern auch Dank für die gebrachten Opfer in 20 Jahren Afghanistaneinsatz.
Hauptauftrag der Bundeswehr im Rahmen der weiterverlängerten RS-Mission war die Ausbildung und Beratung des 209. und des 217. Korps der afghanischen Armee an den Standorten Masar-e Scharif und Kundus. Die Beratung folgte dem militärischen Bedarf der afghanischen Streitkräfte. Zudem fand an militärischen Schuleinrichtungen in Masar-e Scharif Beratung, Ausbildung und Unterstützung statt. Darüber hinaus hatte Deutschland die Verantwortung als Rahmennation für den Betrieb des Train, Advise and Assist Command North in Masar-e Scharif und wurde dabei von 14 Nationen unterstützt. Insbesondere die Spezialkräfte und die afghanischen Luftstreitkräfte konnten deutliche Fortschritte erzielen und haben ihre Fähigkeiten, Operationen eigenständig und erfolgreich zu führen, weiter ausgebaut.
Die Bundeswehr hat auch einen maßgeblichen Beitrag zur Ausbildung und Beratung der Spezialkräfte des afghanischen Innenministeriums geleistet. Da der dortige afghanische Partnerverband bereits die volle Einsatzbereitschaft erreicht hat, unterstützte die Bundeswehr bis zuletzt nunmehr durch ein Monitoring der nachhaltigen Integration des Verbandes in das Gesamtsystem der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte.
Damit sind die Aufgaben, die das Parlament der Bundeswehr gegeben hat, umgesetzt. Die Nato und unsere Bündnispartner haben entschieden der militärische Abzug anzugehen. Somit macht es auch keinerlei Sinn alleine in Afghanistan zu bleiben. Wir waren immer Teil einer NATO-Mission.

5:

Seit 2001 engagiert sich Deutschland mit umfangreichen militärischen und zivilen Mitteln beim Wiederaufbau in Afghanistan. Bei dieser wichtigen und anspruchsvollen Unterstützungsarbeit standen uns stets Afghaninnen und Afghanen zur Seite, die in den verschiedensten Aufgaben - u.a. als Sprachmittler, Kraftfahrer, Reinigungskräfte, Wachpersonal oder politische Berater - sehr wertvolle Arbeit zum Aufbau und der Stabilisierung ihres Landes geleistet haben und weiter leisten - die sog. afghanischen Ortskräfte.
Allen denjenigen afghanischen Ortskräften, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die deutschen Ressorts in Afghanistan bedroht werden, möchten wir eine Perspektive in Deutschland bieten. Daher führen wir das bereits seit Jahren etablierte Verfahren zur Aufnahme von gefährdeten afghanischen Ortskräften in Deutschland fort. Dies schließt alle Personen ein, die unmittelbar in einem Arbeitsverhältnis für ein deutsches Ressort bzw. bei einer Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder einer deutschen politischen Stiftung tätig sind oder bis vor Kurzem waren. Das Aufnahmeverfahren unterliegt einer individuellen Prüfung eines jeden Einzelfalls.
Seit 2013 beschäftigte die Bundeswehr ca. 1.300 Ortskräfte in Afghanistan. Im April 2021 waren im ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren 526 ehemalige und aktive Ortskräfte berechtigt, über eine individuelle Gefährdungsanzeige die Teilnahme am Aufnahmeverfahren zu beantragen. Aufgrund der besonderen Situation in Folge des Abzugs der Bundeswehr und anderer NATO-Partner aus Afghanistan wurde der Kreis der Begünstigten um bis zu 450 ehemalige Ortskräfte erweitert.

Für die Ortskräfte der Bundeswehr und des deutschen Polizeiprojekts wurden alle Möglichkeiten genutzt, eine beschleunigte und flexible Bearbeitung ihrer Gefährdungsanzeigen durchzuführen und ihnen bei Vorliegen einer individuellen Gefährdung mit ihren Kernfamilien (Ehepartner und eigene, minderjährige Kinder) im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausreise eine schnelle Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Für 446 Ortskräfte und ihre Familien, insgesamt 2.250 Personen, konnten bereits die für eine Aufnahme in Deutschland erforderlichen Reisedokumente ausgegeben werden. Weitere Visaanträge befinden sich in der Bearbeitung beim Auswärtigen Amt. Die ersten Familien sind bereits in Deutschland eingetroffen. Das Bundesministerium der Verteidigung prüft derzeit Möglichkeiten zur Unterstützung der eigenverantwortlichen Ausreise.
Für die Ortskräfte aller am deutschen Afghanistanengagement beteiligten Ressorts wird durch sog. Ortskräftebüros sichergestellt, dass ehemalige Ortskräfte auch zukünftig in Afghanistan in einem sicheren Umfeld ihre Gefährdungsanzeigen einreichen und Informationen zum ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren erhalten können. Hierzu hat das Auswärtige Amt Verträge mit einem Dienstleister geschlossen. Leider war es dem beauftragten Dienstleister auch aufgrund der dritten COVID-19-Welle zunächst nicht möglich, die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen. Nunmehr hat sich die Arbeitsfähigkeit der Ortskräftebüros deutlich verbessert.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Mannes

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