Frage an Astrid Mannes von Elke H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Können Sie uns helfen, dass Paare zwischen Bayern und Tirol nicht mehr getrennt werden?
Sehr geehrte Frau Mannes,
leider sind heute die Grenzschliessungen zwischen Bayern und Tirol verlängert worden.
Wir sind ein Paar aus Nürnberg und Innsbruck und verstehen es nicht mehr! Diese Verlängerung ist weder christlich noch sozial!
Selbst Servus Tv berichtet darüber...
https://www.servustv.com/videos/aa-26vdch5jn2111/
Bitte helfen Sie uns dass es eine Ausnahmeregelung für Paare und Familie gibt!
Wir würden natürlich bei der Einreise im jeweiligen Nachbarland die Tests vorlegen; die digitale Einreise Anmeldung ist eh klar; nur die 10tägige Quarantäne ist für Berufstätige ein großes Problem
Wir sind Paare und Partner; keine Touristen oder Urlauber!
Warum werden trotz steigender Infektions Zahlen (vor allem im Bereich Baden Württemberg/Moselle, Frankreich) die Grenzen offen gelassen? Warum finden dort 2 Nachbarländer eine Lösung, währenddessen Bayern die Grenze zu Tirol schliesst und uns Betroffene in schwere psychische Probleme bringt?
Ich hoffe Sie können uns und allen anderen betroffenen Paaren und Familien helfen!
Mit freundlichen Grüßen
Elke Hüttinger
Sehr geehrte Frau Hüttinger,
Österreich ist von Covid-19 derzeit sehr stark betroffen und gerade in Tirol bewegen sich die Infektionszahlen auf sehr hohem Niveau. Gerade dort treten vermehrt Fälle der neuen mutierten Virus-Varianten auf. Daher wurde es als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko eingestuft.
Eine Ausbreitung dieser hochansteckenden Virusvarianten ist dringlichst zu vermeiden, um Menschenleben zu retten. Dies muss das oberste Gebot des Handelns sein.
Zum Schutze der deutschen Bevölkerung und um die Ausbreitung zu verhindern besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus- Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland.
Die Einreise nach Deutschland wurde aus diesen Gebieten generell stark eingeschränkt.
Für etliche Personen sind Einreisen aus Virusvariantengebieten nach Deutschland weiterhin möglich. Darunter fallen Mitglieder der Kernfamilie (darunter Ehepartner, eingetragene Lebenspartner).
Nicht verheiratete Menschen fallen nicht darunter. Unverheiratete Paare haben nicht denselben Schutz und dieselben Rechte wie Ehepartner. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gemäß Artikel 6 unseres Grundgesetzes.
Wie sollte das auch kontrolliert werden können, wer mit wem befreundet ist und wie dauerhaft die Beziehung ist? Genau dort liegt das praktische Problem.
Ich bitte daher um Verständnis, dass aufgrund der dramatischen Situation und dem zwingenden Bemühen des Staates, die Lage im Gesundheitssystem unter Kontrolle zu behalten, für eine gewisse Zeit diese Beschränkungen so durchgeführt werden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig, ob für den Fall, dass die Einreisebeschränkungen über einen längeren Zeitraum so restriktiv bleiben müssen, diese Bestimmungen (Ausnahmen) so bestehen blieben.
Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes