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Astrid Mannes
CDU
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Frage von Samuel R. •

Frage an Astrid Mannes von Samuel R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,

Wie stehen Sie zu dem, von der FDP eingebrachten Antrag, "Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" (Drucksache 19/1175)?

Mit freundlichen Grüßen

Samuel Riedel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riedel,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre heutige Frage.
Dem Wechselmodell steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchaus aufgeschlossen gegenüber. Ich bin überzeugt, dass es für Kinder auch am besten ist, wenn beide Elternteile die Verantwortung der Erziehung und Entwicklung übernehmen und für das Kind da sind. Für Kinder ist es enorm wichtig, nach einer Trennung der Eltern mit beiden Elternteilen eng verbunden zu bleiben. Üblicherweise entspricht es auch dem ausdrücklichen Wunsch des Kindes, mit beiden Elternteilen regelmäßig in Kontakt und damit verbunden zu bleiben.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts müssen darauf ausgerichtet sein, dass die für das Kindeswohl optimale Aufenthaltsregelung sichergestellt wird.

Eine Betreuung des Kindes im Rahmen des Wechselmodells wird daher heute schon praktiziert. Dies wurde vom Bundesgerichtshof vor wenigen Jahren bereits bestätigt. Eltern können ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind im regelmäßigen Zusammenleben mit dem Kind weiter wahrnehmen. Kinder können nach einer Trennung in engem Kontakt mit beiden Elternteilen aufwachsen.

Die Gerichte prüfen konkret den jeweiligen Einzelfall nach dem Maßstab des Kindeswohls. Das Wechselmodell ist dann anzuordnen, wenn beide Eltern die geteilte Betreuung gewährleisten können und auch wünschen bzw. wenn dieses Modell im Vergleich zu anderen Modellen dem Kindeswohl am besten entspricht.
Bedenken muss man dabei immer, dass das Wechselmodell bedeutet, dass beide Elternteile das Pendeln des Kindes zwischen zwei Haushalten und zwei Lebensumgebungen ohne Nachteile für das Kind gewährleisten können müssen. Dazu müssen die Eltern miteinander im konstruktiven Gespräch und Austausch bleiben. Das Wechselmodell ist meistens schwierig umzusetzen, wenn die räumliche Entfernung zwischen den Elternteilen sehr groß ist. Zudem müssen beide Elternteile dieses Modell wünschen und ermöglichen.
Daher ist es richtig, dass im Einzelfall geschaut wird, welches Modell dem Kind am besten gerecht wird und dass nichts pauschal entschieden wird. Ich lehne aus diesen Überlegungen heraus ab, sich auf ein Vorrangmodell festzulegen.
Ich halte nichts davon, dass Gerichte auch gegen den Willen eines Elternteils ein paritätisches Wechselmodell anordnen dürfen bzw. sollten.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Astrid Mannes

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