Frage an Astrid Mannes von Katarina N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,
ich wende mich an Sie als die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises, um eine Frage zu Ihrer Position zum Paragraph 34 EGAO zu stellen. Wie stehen Sie zum Sachverhalt dieses Zusatzparagraphen, der regelt, dass Täter die CumEx-Beute behalten dürfen? Der Sachverhalt ist u.a. hier beschrieben https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4969137. Wie stehen Sie zu den Folgen dieses Zusatzparagraphen und haben Sie vor, sich weitergehend zu diesem Sachverhalt zu positionieren?
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre gute und zugleich schwierige Frage. Deshalb schwierig, da ich keine Finanzexpertin bin und manche meiner Kolleginnen und Kollegen Ihre Frage besser beantworten können.
Dennoch möchte ich die Frage beantworten und möchte vorab betonen, Cum-Ex-Geschäfte sind Betrug am Fiskus und ein Verjähren von Cum-Ex-Modellen muss verhindert werden. Der Ausschuss für Finanzen im Bundestag plant eine Anhörung zum Thema Cum-Ex, um sich ein besseres Bild über das Problem zu verschaffen. Das heißt, dass das Problem erkannt und eine Verbesserung erarbeitet wird.
Ich halte es für gewagt und nicht haltbar, der Bundesregierung und dem Bundesfinanzministerium zu unterstellen, man hätte hier bewusst weggesehen. Jeder Finanzminister hat doch Interesse daran, möglichst viele Steuergelder zu haben, möglichst wenige Steuergelder zu verlieren, schon gar nicht über Betrug. Und wenn illegales Handeln erkennbar war, so wurde auch gehandelt.
Abschließend bleibt zu sagen, dass ich die Entwicklungen rund um Cum-Ex verfolgen werde und mich für ein gerechtes und nachvollziehbares Ergebnis einsetzen werde.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund. Schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Mannes