Frage an Astrid Mannes von Rosa Maria B. bezüglich Gesundheit
Guten Morgen, Frau Mannes,
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie für oder gegen den immunitätsausweis stimmen werden. Ich werde Sie nicht wählen, sollten Sie diesen befürworten.
Es grüßt R. M. B.
Sehr geehrte Frau Bausenwein,
vielen Dank für Ihre Frage zum Immunitätsausweis. Bislang liegt dazu kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Daher weiß ich nicht, wie die Regelung konkret aussehen wird. Ich kann mich daher erst mit der Frage, ob ich einer Regelung zum Immunitätsnachweis nach einer Coronaerkrankung zustimmen werde oder nicht, auseinandersetzen, wenn ein konkreter Vorschlag dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung übergeben wird. Die Einführung eines Immunitätsausweises wird - nicht wie ursprünglich geplant - in dem Corona-Gesetz geregelt, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Der Deutsche Ethikrat wurde um eine Stellungnahme gebeten. Wenn diese vorliegt, wird man sehen, wie sich die Diskussion entwickelt. Ohne die Bewertung des Ethikrates und den Gesetzentwurf zu kennen, kann ich mich nicht positionieren. Das ist sicherlich nachvollziehbar.
Aktueller Sachstand ist die generelle Überlegung im Gesundheitsministerium, dass Bürger in der Corona-Krise einen Antikörpertest machen lassen können, um sich eine Immunität bescheinigen zu lassen.
Immunitätsnachweise für bestimmte Erkrankungen gibt es bereits jetzt für verschiedene Berufsgruppen. Erzieherinnen müssen zum Beispiel bestimmte Antikörper nachweisen, ebenso Menschen in Gesundheitsberufen.
Bei der Corona-Pandemie werden derzeit zum Schutz der Allgemeinheit viele Menschen mit einschneidenden Auflagen belegt, zum Beispiel mit einer zweiwöchigen Quarantäne, wenn diese Menschen in direktem Kontakt mit einem Menschen waren, bei dem eine Infektion festgestellt wurde. Eine solche Quarantäne oder auch ein Besuchsverbot bei Angehörigen im Heim oder im Krankenhaus usw. sind aber unverhältnismäßig bei Menschen, die immun sind und daher andere gar nicht anstecken können und die auch selber nicht Gefahr laufen, sich anzustecken. Daher ist es gut, wenn diese Menschen auf irgendeine Weise nachweisen können, dass sie immun sind und von diesen einschränkenden Auflagen ausgenommen werden können.
Es geht also darum, Menschen vor ungerechtfertigten Anordnungen bzw. eine sinnlose Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen zu schützen. Menschen, die ihre Immunität nachweisen können, sollen von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden können. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre allerdings eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragbaren werden kann.
Derzeit kann jedoch wissenschaftlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper (etwa wegen einer überstandenen Infektion) eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.
Da sehe ich derzeit noch ein Problem.
Dennoch bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die Grundrechte einschränken – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden kann.
Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Das betrifft auch Krankheiten, für die es bereits einen ausreichenden Impfschutz bzw. zweifelsfreie Test zum Nachweis der Immunität gibt (etwa Masern). Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde.
Abschließende möchte ich Ihnen sagen, beschlossen ist noch nichts, wir führen eine Debatte über das Für und Wider einer Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und Vertrauen.
Mit besten Grüßen nach Roßdorf
Astrid Mannes