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Astrid Mannes
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Frage von Markus S. •

Frage an Astrid Mannes von Markus S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Mannes.

Mit Erschrecken müssen wir feststellen, dass Ihr Parteikollege Jens Spahn einen neuen Angriff wagt auf unsere Bürgerrechte. Zumal ich mich frage, ob er aktuell nicht genug mit dem Gesundheitssystem zu tun hat, sondern wiederholt das Thema "Handy-Tracking" vorbringt. Daneben die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Es kann doch nicht sein, dass aufgrund Corona unsere Freiheitsrechte derart eingeschränkt werden, dies ist aktuell ggf. sogar schon gar nicht rechtlich gedeckt ist und es ist nicht hinzunehmen, dass dies auch noch dauerhaft durch neue Gesetze implementiert werden soll.
Frage:
a) Wie stehen Sie zu diesem neuerlichen Vorstoß?
b) Wie kann man dies verhindern bzw. wenigstens so ausgestalten, dass die Rechte der Bürger in diesen Gesetzesentwurf einfließen (Ethikrat/Expertenrat/Parlament/Bürgerbeteiligung) und dieses Instrument nicht dauerhaft ge- und missbraucht wird?

Von Tag zu Tag wird mehr reglementiert und eingeschränkt, wird Religions-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten und erheblich reduziert.
Es wird kein Frieden gelebt, sondern gesellschaftlich von Krieg gesprochen und vorbereitet sowie praktiziert. Es wird Feinderklärung betrieben und „soziale Distanz“ (Social Distancing) gefordert.
a) Warum werden aktuell keine Epidemiologen in die aktuelle Diskussion und Beratung der Bundesregierung miteinbezogen?
b) Warum werden keine Bürger*innen-Komitees noch irgendwelche Krisen-Räte aus der Bevölkerung, in die aktuelle Diskussionen und Beschlüsse miteinbezogen?
c) Warum wird nicht umfassend, breit und differenziert über die Zusammenhänge des Virus informiert und berichtet?
Das Virus unterminiert das Menschenrecht des Gesunden wie des Erkrankten auf menschenwürdige Arbeit, Bildung, Freiheit, Gesundheit und Muße. Diese ethischen Aspekte bleiben im öffentlichen Diskurs weitesgehend außen vor.

Danke.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schierz,
wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation: Eine Pandemie mit Auswirkungen, wie wir sie in Deutschland kaum erlebt haben. Schauen wir uns die Lage in Italien und Spanien an, wo jeden Tag bis zu 1.000 Menschen sterben, dann wissen wir, dass wir unseren kleinen zeitlichen Vorsprung gut nutzen müssen, um eine solche Situation in Deutschland zu vermeiden.
Klar ist: Wir müssen bei der Wahl der Maßnahmen immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden. Und in diesem Falle, wo es um die Rettung von Menschenleben in großem Maße geht, sehe ich es als verhältnismäßig und geboten an, für einen begrenzten Zeitraum auch stärker in Bürgerrechte einzugreifen.
Ich kann ihnen aber versichern, dass dies nicht dazu führt, dass der Staat generell stärker in Bürgerrechte eingreifen wird. Überlegungen wie "Handy-Tracking" oder die Ausgehsperre, Kontaktsperre oder Versammlungsfreiheit usw. beziehen sich nur auf den begrenzten Zeitraum der Pandemie.
Wir sollten alle gemeinsam und solidarisch schauen, wie wir die kranken und älteren Menschen unter uns bestmöglich schützen. Das sollte uns sehr viel wert sein! Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir auch alle bereit sein, für einen bestimmten Zeitraum Einschränkungen hinzunehmen.
Die Bundesregierung lässt sich bei ihrem Handeln von den anerkannten Fachleuten beraten. Zudem wird die Öffentlichkeit regelmäßig durch Pressekonferenzen der Bundeskanzlerin oder einzelner Minister sowie vom Robert-Koch-Institut ausführlich informiert.
Nach der Krise, wenn wir wieder im "Normalbetrieb" angekommen sind, wird sich auch die Politik intensiv damit befassen, wie wir uns künftig für Pandemiefälle aufstellen müssen und ob und wie das Infektionsschutzgesetz ggf. für künftige Fälle geändert werden muss. Dazu werden üblicherweise auch Experten angehört.
Der Bundestag und die Bundesregierung haben nicht vor, dauerhaft Bürgerrechte zu beschränken.

Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes

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