Frage an Astrid Mannes von Dr. Christian U. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Mannes, wie stehen Sie zum im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel? Wieso wird dieses nicht umgesetzt, obwohl z.B. Tierarzneimittel bereits davon ausgenommen sind? Besten Dank für eine Antwort.
Sehr geehrter Herr Dr. Ude,
ich trete sehr engagiert für den Erhalt unserer Apotheken am Ort ein und damit auch für die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Denn unsere Apotheken haben eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem. Schließt in den kleineren Orten die einzige Apotheke, so bricht für die Menschen wichtige Infrastruktur weg. Die Apotheken sind Ausbildungsbetriebe. Sie beraten, führen Medikamentenchecks durch, erstellen individuelle Rezepturen und stellen die Notfallversorgung sicher. Das bieten die ausländischen Versandapotheken nicht.
Mir ist es wichtig, dass die Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Beratung einhergeht. Patienten, die ihre Medikamente online bestellen - meist im Ausland, weil dort Rabatte gewährt werden dürfen - müssen ihren Beratungsbedarf selber erkennen und dann telefonisch mit der Versandapotheke aufnehmen. Erreichen sie niemanden telefonisch - was öfters vorkommt, versuchen sie es dann meist nicht erneut und verzichten auf die Beratung. Das ist nicht gut.
Zudem gibt es eine Studie, die belegt, dass Medikamente von Versandapotheken oftmals nicht so kälte- oder hitzegeschützt verschickt werden, wie es sein müsste. Die Medikamente werden dann während des Versandes zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen ausgesetzt, wodurch Medikamente Schaden nehmen und ggf. unwirksam sind.
Herzlichen Gruß
Astrid Mannes