Frage an Astrid Mannes von Andreas T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mannes,
meine Frage bezieht sich auf die Arbeitsweise des BAMF und somit auch des BMI. Aus einer Undercover-Recherche der Zeitung "Welt" wurde bekannt, wie einfach und schnell man mit einer falschen Identität in Deutschland Asyl erhält und die Behörden dabei helfen Gesetze zu umgehen. Welche Maßnahmen sind geplant damit weitere Fälle nicht passieren und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Eine Passage dazu aus "Die Presse":
Wenn Beamte erklären, wie man Behörden überlistet
Wenige Tage später erschien er in einem Flüchtlings-Auffanglager in Berlin und traf dort just auf einen Beamten mit Wurzeln im Gazastreifen, der vor Jahrzehnten nach Deutschland gekommen war - und laut der Reportage sehr rasch mit dem Neuankömmling sympathisierte. Es habe nur Stunden gedauert, bis ihm der Beamte - ein Sozialarbeiter - vorläufige Aufenthaltspapiere samt solcher über Ansprüche auf Sozialleistungen gegeben habe. Dazu der Kommentar: "Mit Allahs Hilfe beginnst Du hier ein neues, islamisches Leben."
Der Beamte habe dem vermeintlichen Flüchtling auch allerhand "Ratschläge gegeben, wie er die Behörden überlisten kann", schreibt die "Welt". Doch dem nicht genug: Angesprochen auf die Frage, wie er, der mutmaßliche Syrer, Frau und Kinder nachholen könne, sagte der beamtete Flüchtlingshelfer, dass das vor Ablauf dreier Jahre rechtlich an sich unmöglich sei, aber: "Bring sie einfach doch jetzt übers Meer her [...]".
Mit freundlichen Grüßen
A. T.
https://www.welt.de/politik/ausland/article173584396/Zvi-Jecheskeli-Wie-ein-Journalist-als-falscher-Islamist-deutsche-Behoerden-vorfuehrt.html
https://apps.diepresse.com/amp/?id=5372362
Sehr geehrter Herr Tews,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Bereich des Asylrechts wurden bereits noch in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, die zukünftig eine Identitätsfeststellung bei Asylsuchenden erleichtern. So ist es möglich die Daten von Handys und Datenträgern von Asylsuchenden auszuwerten. Bei Identitätsbetrug müssen Asylsuchende mit Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit rechnen und dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Ebenso muss diesen
Ausreisepflichtigen der Widerruf einer Duldung nicht mehr angekündigt werden, auch wenn sie schon ein Jahr geduldet in Deutschland sind.
Nach dem Koalitionsvertrag sollen zukünftig auch Ankunfts-, Entscheidungs-, und Rückführungszentren (kurz: Anker-Zentren) errichtet werden. Die Identitätsfeststellung soll zukünftig dann dort durchgeführt werden. Geplant ist, dass die Asylsuchenden solange in den Anker-Zentren bleiben, bis ein positiver Asylbescheid erteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Astrid Mannes