
(...) die von Ihnen geschilderte Berechnung stammt wahrscheinlich vor dem Beschluss der Großen Koalition zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer. Das Ziel der Neuregelung ist es, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung nicht wie bisher am Hubraum und Schadstoffemissionen sondern am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) auszurichten. (...)