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Arnold Vaatz
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Frage von Adrian S. •

Frage an Arnold Vaatz von Adrian S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Vaatz,

die Reform der Kfz-Steuer soll nach Informationen einiger großer Zeitungen nun bald verabschiedet werden.
Wie nun anscheinend bekannt wird, teilt sich die neue Berechnung der Kfz-Steuer in zwei Teile: Einen Anteil, der über den Schadstoffausstoß berechnet wird und einen Anteil der über die größe des Hubraums bestimmt wird.

Wie ich heute in einer großen, seriösen Tageszeitung lesen musste, scheint sich durch die neue Berechnung der Gesamtbetrag für große Autos mit deutlich mehr als 3l Hubraum stark zu verringern.
Als Beispiel wurde ein Audi Q7 genannt, dessen Kfz-Steuersatz nach der neuen Berechnung von 926€ auf 656€ sinken würde.
Sparsame Autos, wie z.B. ein Golf 5 (1.4l) beträfe das Gesetz kaum. Im Beispiel des VW Golf (1.4l) sänke die Steuer nur von 94€ auf 86€.
Dies wird damit erklärt, dass die Berechnung des Hubraums mit einem maximalen Anteil von 50€ belegt werden kann. Somit werden Kfz mit sehr großen Hubraum (und damit hohem Verbrauch und Schadstoffausstoß) deutlich bevorteilt.

Wie passt das mit dem Bestreben der Bundesregierung zusammen den Klimaschutz zu stärken, bzw. den Co2-Schadstoffausstoß zu senken?

Werden Sie einer solchen Reform der Kfz-Steuer zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die von Ihnen geschilderte Berechnung stammt wahrscheinlich vor dem Beschluss der Großen Koalition zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer. Das Ziel der Neuregelung ist es, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung nicht wie bisher am Hubraum und Schadstoffemissionen sondern am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) auszurichten. Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß - also hohem Verbrauch - werden demzufolge stärker besteuert. Es gibt eine Basismenge von CO2, die steuerfrei bleibt. Diese orientiert sich an neuen, effizienten Motoren mit geringem CO2-Aussto?, zurzeit 120 Gramm gerechnet auf einen Kilometer. Die Fahrzeuge, die diese Basismenge überschreiten, müssen 2 Euro pro zusätzlichen g/km zahlen. Damit steigt der Steuersatz linear mit dem CO2-Ausstoß.

Beim hubraumbezogenen Sockelbetrag verhält es sich ähnlich. Je höher der Hubraum des Fahrzeugs, desto höher der Betrag. Für Dieselmotoren gelten 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Eine Höchstgrenze ist mir nicht bekannt. Da Besitzer von Altfahrzeugen bis 2013 unverändert besteuert werden und es danach eine übergangsregelung geben wird und ich die Orientierung einer Fahrzeugsteuer am Verbrauch für richtig halte, werde ich der Neuregelung zustimmen.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz