Frage an Arnold Vaatz von Marius H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz.
Vor kurzem habe ich in Berlin an einer Demonstration gegen die Scientology-"Kirche" teilgenommen.
Von den Scientologen wurde ich dabei offen gefilmt, wohl wissend der einschüchternden Wirkung auf Andersdenkende. Ebenso wurde ich verdeckt aufgenommen.
Ich bin mir sicher, der "Geheimdienst" von Scientology hat bereits jetzt eine Akte über mich und ein Profil von mir erstellt und es weltweit zugänglich gemacht.
Was kann man dagegen tun? Muss ich mir das gefallen lassen von einer sehr fragwürdigen Organisation?
Mit freundlichem Gruß,
Marius Hüttner
Sehr geehrter Herr Hüttner,
die verfassungsfeindliche Intension der Scientology-Kirche ist für mich unstrittig. Diese Organisation will wesentliche Grundrechte wie die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte, die Menschenwürde sowie den Freiheitsgrundsatz und Gleichbehandlungsgrundsatz außer Kraft setzen oder stark einschränken. Ihr Ziel, eine neue scientologische Gesellschaftsordnung unter diesen Bedingungen zu schaffen, wird in den Publikationen der Sekte deutlich.
Scientology wird deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet, welcher die unverändert hohe Gefahr, die von der Sekte ausgeht, in seinen jährlichen Berichten bestätigt. Die Überwachung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz wurde daher mehrfach von Oberverwaltungsgerichten als zulässig bestätigt. Diese ersetzt aber nicht die Aufklärung über Scientology, die für mich immer noch als stärkste Waffe gegen diese Vereinigung gilt.
In ihrem konkreten Fall stellt sich die Lage folgendermaßen dar. Sie haben das Recht auf das eigene Bild. Das ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Ohne Ihr Einverständnis dürfen Bilder oder Filmaufnahmen, auf denen Sie eindeutig zu erkennen sind, nicht in Umlauf gebracht werden. Das Problem ist der Nachweis der Veröffentlichung, den Sie erbringen müssen. Sollten Sie davon Erkenntnis erlangen, rate ich Ihnen, juristischen Beistand zu suchen und dagegen vorzugehen.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Anfang 2008 einen Beschluss gefasst, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens bzgl. Scientology zu prüfen. Wenn Sie Fragen zum aktuellen Sachstand dieses Verfahrens haben, möchte ich Sie bitten, sich direkt an die Sektenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Blumenthal MdB zu wenden.
Die CDU Deutschlands hatte übrigens 1991 in Dresden eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Union und bei den Scientologen per Beschluss abgelehnt, da sich das von Scientology vermittelte Menschenbild nicht mit den Grundsätzen der Christdemokraten vereinbaren lasse.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz