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Arne Platzbecker
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Frage von Felix H. •

Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des Hamb. Beauftragten für Datenschutz &. Informationsfreiheit geplant? Wo finde ich Stellenausschreibungen?

Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des/der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz & Informationsfreiheit geplant? Wo finde ich transparente Stellenausschreibungen der Bürgerschaft? Muss man/ich erst zu A wie AfD zu arkanen Bewerbungsgesprächen und dann zu B wie Bündnis 90/Grünen, C wie CDU usw.? Oder gibt es ein unionsrechtlich transparentes und von Politik unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren, das bisher auch im Bund fehlt (so jedenfalls auch Verwaltungsrichter Malte Engeler im Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/verstoss-gegen-eu-recht-diskussion-um-den-bundesdatenschutzbeauftragten-dlf-kultur-0402e44c-100.html)

Ist für die Bewerbungsaussichten Kontakte zu Medien wie SPIEGEL hilfreich, den die Behörde mitten in Verfahren nach Art. 77 DSGVO zu unionsrechtlich EU-weit umstrittenen Praktiken wie "pay or ok" gerne berät und dafür 6140 € berechnet? https://noyb.eu/de/pay-or-ok-der-spiegel-noyb-sues-hamburg-dpa

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

Artikel 60a der Hamburgischen Verfassung sieht vor, dass der/die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbfDI) von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählt wird und die Fraktionen hierfür Wahlvorschläge machen können. Dieses Verfahren der Vorschlagsberechtigung der Fraktionen ist im Rahmen der Reform der Stellung des/der HmbBfDI 2015 eingeführt worden. Zuvor lag das Vorschlagsrecht für Wahlvorschläge einzig beim Senat, also bei der Exekutive, die der HmbfDI gerade auch „kontrollieren“ soll.

Das jetzige praktizierte Verfahren zur Bestimmung von Kandidaten/-innen zur Wahl des/der HmbBfDI durch die Fraktionen bietet noch mehr als zuvor die Möglichkeit, demokratischer und transparenter Entscheidungsprozesse. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass mögliche Kandidat:innen ihr Interesse schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei einreichen und diese dann zentral gesammelt und allen Fraktionen zugänglich gemacht wurden. Auch sind nach dem aktuellen Verfahren alle Fraktionen dazu berechtigt, eigene Kandidaten/-innen zur Wahl vorzuschlagen.

Die Rechtsprechung bestätigt die Rechtmäßigkeit solcher Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 1 M 49/23) gelangt in seinem Beschluss aus dem Juni 2023 ebenfalls zu der Überzeugung, dass ein solches Vorgehen den Anforderungen der DSGVO entspricht. Es betonte, dass die Transparenz dadurch gegeben ist, dass erkennbar ist, wer von wem vorgeschlagen wurde und wer in einem öffentlich angekündigten sowie öffentlich vorgenommenen Wahlakt gewählt wird. Ganz ähnlich hat auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 5 ME 55/23) entschieden.

 Ein konkretes Beispiel für die Funktionsweise und Akzeptanz unseres Verfahrens ist die Wahl unseres aktuellen Datenschutzbeauftragten, Herrn Thomas Fuchs. Er wurde 2021 von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne vorgeschlagen und mit überwältigender Mehrheit gewählt: Von 92 abgegebenen Stimmen erhielt er 88 Ja-Stimmen, bei nur zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Das unterstreicht zweifellos die breite Akzeptanz und das Vertrauen, das Herr Fuchs über Parteigrenzen hinweg genießt. Wir sind überzeugt, dass unser derzeitiges Verfahren die notwendige Balance zwischen Transparenz, demokratischer Legitimation, Zweckmäßigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet. Es ermöglicht eine offene Diskussion im Parlament und stellt sicher, dass der gewählte Kandidat breite Unterstützung genießt. Im Vergleich zum Bund beispielsweise, wo der Vorschlag für den Bundesdatenschutzbeauftragten von der Regierung kommt, gehen wir in Hamburg sogar noch einen Schritt weiter in Richtung parlamentarischer Beteiligung und Transparenz.

 Natürlich sind wir immer offen für Verbesserungsvorschläge. Allerdings sehen wir derzeit keinen zwingenden Grund, das bestehende Verfahren grundlegend zu ändern. Es hat sich in der Praxis bewährt und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. 
Diese Einschätzung von uns Fachpolitikern wird auch von unserer Fraktion getragen und wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass es Bestrebungen aus anderen Fraktionen der hamburgischen Bürgerschaft gibt, das Verfahren zu ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen
 

Arne Platzbecker und Urs Tabbert

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