Frage an Arne Platzbecker von Willi M. bezüglich Innere Angelegenheiten
Wann bekommen wir in Hamburg eine Kommunalpolitik wie "nebenan" in Oststeinbek? Unser Regionalausschuss ist nur ein Unterausschuss der Bezirksversammlung und darf lediglich Fragen und Bitten an die Bezirksversammlung stellen und deren Anträge müssen und brauchen nicht vom Bezirksamt erledigt zu werden.
Sehr geehrter Herr M.,
Im Gegensatz zu unseren benachbarten Flächenländern handelt es sich beim Stadtstaat der Freien und Hansestadt Hamburg um eine Einheitsgemeinde, bei welcher laut der Hamburgischen Verfassung „staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt“ werden (Artikel 4 HmbVerf). Beschlüsse der Bezirksversammlungen im inhaltlichen Zuständigkeitsbereich eines Bezirksamtes sind für dieses grundsätzlich bindend, sofern es den Beschluss nicht beanstandet. Letzteres kann beispielsweise aufgrund von entgegenstehender rechtlicher oder fachbehördlicher Vorgaben erfolgen. Die Hamburger Verfassung schreibt dem Hamburger Senat eine Gesamtverantwortung für das Verwaltungshandeln der Stadt zu, wodurch dieser auch im gesamtstädtischen Interessen gegenüber bezirklichen Beschlüssen abweichende Entscheidungen im Einzelfall treffen können muss. Eine Verfassungsänderung und damit verbunden eine Abkehr von Prinzip der Einheitsgemeinde ist von uns nicht beabsichtigt.“
Mit freundlichen Grüßen
Arne Platzbecker