Porträtfoto von Armand Zorn MdB
Armand Zorn
SPD
95 %
63 / 66 Fragen beantwortet
Frage von Yunus M. •

Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung?

Porträtfoto von Armand Zorn MdB
Antwort von
SPD

Es ist mir unverständlich, weshalb Ehegatten aus Ländern wie den USA oder Brasilien keine einfachen Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen müssen, jedoch Ehegatten aus der Türkei oder Russland schon. 

Ja, ich finde das ist diskriminierend. Der Integrationskurs wird in den meisten Fällen ohnehin nach der Einreise bis zum Erlangen des B1-Sprachniveaus verlangt.

Was möchten Sie wissen von:
Porträtfoto von Armand Zorn MdB
Armand Zorn
SPD