Sehr geehrte Frau MdB Fäscher, auf welcher Grundlage ignoriert die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und 23.07.2014?
Sehr geehrte Frau MdB Fäscher,,
das BVerfG hat mit dem Urteil BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140 entschieden, dass der Gesetzgeber … Vorkehrungen zu treffen hat, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
Außerdem mit BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144: Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.
Warum läßt ausgerechnet eine "soziale" Regierung einen schwerstbehinderten und krebskranken Elektrorollstuhlfahrer im Grusibezug nach SGB XII wie mich mit der Inflation und der diesbezüglichen Senkung des Existenzminimums so alleine?
Mfg
Michael H.
Sehr geehrter Herr H.,
Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind für viele Menschen im Land problematisch. Das hat die Koalition im Blick und es sind Erleichterungen in Vorbereitung. Ich erlaube mir, Ihre Anfrage an Ihre zuständige Wahlkreisabgeordnete weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Fäscher