Warum wurde im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes kein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU aufgenommen?
Tiertransporte unterliegen europarechtlichen Bestimmungen, die nationalen Handlungsmöglichkeiten für mehr Tierschutz beim internationalen Transport enge Grenzen setzen. Ende des Jahres 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Ablösung der bestehenden Verordnung (EG) Nr. 1/2005 „über den Schutz von Tieren beim Transport“ vorgelegt. Der Verordnungsvorschlag enthält erstmalig spezifische Regelungen zum Transport von Tieren in Drittstaaten. Unter anderem ist auch die Einführung von Zertifizierungsstellen vorgesehen, um Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 147 – Drucksache 20/12719 die Einhaltung der Vorschriften während des Transports im Drittstaat zu gewährleisten. Im Rahmen der Verhandlungen im Rat der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung für eine über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinausgehende Regulierung von Tiertransporten in Drittstaaten ein. Die Bundesregierung wird insbesondere auch angemessene Vorschriften für den Transport von Wiederkäuern in Drittstaaten fordern. Im Rahmen des jetzt im parlamentarischen Verfahren befindlichen Tierschutzgesetzes werden die EU-Bestimmungen zur Grundlage gemacht. In den Ausschussberatungen sind Veränderungen der Gesetzentwürfe üblich. Gleichwohl ist ein Abwägung zwischen Tierschutz, internationalem Recht, geltenden Verträgen und der Wirtschaftlichkeit für die Erzeuger zu treffen.