Frage an Anton Friesen von Rami E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Friesen,
als sächsischer Moslem bereitet mir das Parteiprogramm der AFD Sorge in Bezug dessen, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre und man den Bau von Minaretten verbieten will.
Die AFD behauptet zwar, dass deutsche Muslime zu Deutschland gehören (Danke für die Gnade) aber nicht die Religion des Islam.
Meine Frage dazu ist nun wie die AFD gedenkt das eine vom anderen zu trennen?
Des Weiteren wüsste ich gerne auf welcher Rechtsgrundlage die AFD mir den Bau eines Minarettes verbieten möchte.
Soweit ich weiß werden Juden, Christen und Hindus keine Beschränkungen im Bau ihres Gotteshauses gemacht.
Höchstens baurechtliche Vorgaben wie Größe und Höhe aber keine Verbote per se wie einen Kirchturm oder einen Davidstern.
Gedenkt die AFD den Artikel 3 GG abzuschaffen oder zu verändern wenn sie die Gelegenheit hat?
Werden in einem Deutschland der AFD Muslime dann anders behandelt als Nichtmuslime?
Und bevor das Argument kommt von Islamisten aus Ländern in denen ich noch nie war möchte ich gerne zu Bedenken geben, dass ich als sächsischer Moslem mit denen genauso wenig zu tun habe wie die AFD angeblich nichts mit Nazis zu tun hat.
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Voraus.
Sehr geehrter Herr E.,
zunächst vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen! Im Folgenden möchte ich darauf gerne näher eingehen:
Der Islam gehört unserer Meinung nach nicht zu Deutschland. Weder historisch, noch kulturell gesehen.
Der Islam ist nicht nur eine Religion wie das Christentum oder Judentum, sondern hat auch einen politischen Gestaltungsanspruch, der im direkten Konflikt zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz, steht. Jedenfalls ist genau das die Auffassung vom Islam, wie sie von der Mehrheit der Muslime (inklusive der Religionsgelehrten) geteilt wird. Diesen politischen Islam lehnen wir ab und bekämpfen ihn mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Gesetze werden unserem Rechtsverständnis nach von demokratisch gewählten Repräsentanten beschlossen und sind nicht gottgegeben. Staat und Religion sind voneinander strikt zu trennen. Die Scharia als Teil des politischen Islams halten wir deshalb für nicht kompatibel mit unseren Rechts- und Gemeinwesen. Diese Art des Islams ist unserer Auffassung nach keine Religion, sondern eine gefährliche Ideologie, die stets mit der Übernahme des Staates verbunden ist.
Sie haben bereits richtig geschrieben, dass die in Deutschland friedlich lebenden Muslime zu unserem Land gehören. In der Tat mag diese Erkenntnis banal klingen, trotzdem möchten wir das ganz bewusst hervorheben, da der AfD oftmals fälschlicherweise pauschaler Hass auf alle Muslime unterstellt wird. Solche leeren Behauptungen weisen wir aufs Schärfste zurück. Die AfD möchte friedliebenden Muslimen überdies nichts wegnehmen oder ihnen in irgendeiner Form Schaden zufügen. Ganz im Gegenteil, wir sehen es als unsere Pflicht an, friedliebende Muslime vor ihren radikalen Glaubensbrüder zu schützen.
Wir unterscheiden zwischen den politischen Islam und seinen Anhängern einerseits und einem Islam, der sich auf spirituelle Anliegen fokussiert und seinen Anhängern andererseits. Das ist rechtlich sehr wohl möglich. Freiheitsrechte, welche die Religion schützen, können unter gewissen Umständen eingeschränkt werden, solange dies auf einer gesetzlichen Grundlage geschieht. Voraussetzung dafür ist beispielsweise der Schutz der öffentlichen Ordnung oder die Sicherung der Grundrechte Dritter (vgl. Art. 18 Abs. 3 des UN-Zivilpakt; vgl. Art. 9 Abs. 2 MRK). Auf die Religionsfreiheit kann sich daher niemand berufen, der versucht sie als Deckmantel für staatsgefährdende Zwecke zu nutzen. Darunter fallen beispielsweise Gewaltaufrufe oder Hasspredigten.
Im Übrigen ist unsere Kritik am Islam (seiner politischen Auslegung) ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wenn dies von vielen Muslimen, Medienvertretern und etablierten Politikern nicht gerne gesehen wird. Doch dieses Recht auf Religionskritik ist elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft und eine Errungenschaft der Aufklärung.
Minarette dienen nicht nur dem äußerlichen Gestaltungsbild einer Moschee, sondern sind ein Symbol für den Herrschaftsanspruch des Islam. Muslime können gerne in einer Moschee frei ihre Religion ausüben. Dazu bedarf eines keines Minarettes. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem jeweiligen, individuellen Bauvorhaben einer Moschee. So kann beispielsweise der Bau eines Minarettes aus natur-, artenschutz-, oder wie Sie bereits richtig aufgeführt baurechtlichen Gründen untersagt werden.
Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes obliegen der sogenannten Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG). Sie können nicht abgeschafft werden, was wir im Übrigen auch nicht anstreben. Im Gegenteil, wir versuchen dem Grundgesetz wieder Geltung zu verschaffen und gegen Rechtsbrüche der Bundesregierung z.B. bei der sogenannten Eurorettung und der Migrationskrise vorzugehen.
Muslime werden in der Bundesrepublik genauso wie andere Anders- und Nichtgläubige behandelt. Dieses Gleichbehandlungsgebot, was es in muslimischen Ländern bzw. im islamischen Recht übrigens nicht gibt, sehen wir als einen wesentlichen Teil unserer abendländischen Kultur an, die wir bewahren wollen.
Wenn Sie mir abschließend noch eine persönliche Bemerkung erlauben: Sie sollten sich einmal selbst die Frage stellen, wieso Sie sich als "sächsischer Muslim" und nicht als "muslimischer Sachse" bezeichnen. Dann würden Sie vielleicht unserer Skepsis in Bezug auf den Islam besser verstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Friesen, MdB