Frage an Anton Friesen von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt, dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.
Sehr geehrter Herr Nicolay,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Nichtzulässigkeit des imperativen Mandats schützt Abgeordnete vor Druck und Einschüchterung. Ein imperatives Mandat ist in der Gedankenwelt Rousseaus verwurzelt, die den Boden für den Totalitarismus des 20. Jahrhunderts bildet.
Ja, Lobbyismus ist ein großes Problem - da haben Sie völlig Recht! Vor Lobbyismus würde die Einführung eines Lobbyregisters schützen - etwas, wofür wir als AfD-Fraktion eintreten. Wir haben bereits einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht (siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922183.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
D. A. F.