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Frage von Woldemar S. •

Frage an Anton Friesen von Woldemar S. bezüglich Recht

Nach dem Tod unserer Verwantin (auch Aussiedlerin und Rentnerin), die noch im September Monat verstarb, werden dennoch die vierteljährliche Rente noch nicht ausbezahlt. Bis jetzt hat der Ehemann auch keine Witwenrente gekriegt. Oder wurde das alles abgeschafft? Ich möchte die rechtliche Seite für diesen Fall wissen und weiter sagen. Danke.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Stehle,

die Witwenrente bzw. Witwerrente und auch die Witwen-/Witwerrente für das sogenannte "Sterbevierteljahr" gibt es noch (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#:~:text=%E2%80%9ESterbevierteljahr%E2%80%9C%20nennt%20man%20die%20drei,oder%20Ihrer%20verstorbenen%20Ehepartnerin%2FLebenspartnerin.).

Warum in dem Fall Ihrer Verwandten noch keine Reaktion der Rentenversicherung vorliegt, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen.
In der Praxis gibt es häufig Probleme mit der zeitnahen Ausstellung der "Sterbeurkunde" durch die Standesämter. Die Standesämter arbeiten durch die Corona-Pandemie bedingt zur Zeit sehr langsam. Auch bei der Rentenversicherung kommt es zu Verzögerungen aufgrund der Pandemie denn viele Mitarbeiter sind im Home-Office.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Friesen