(...) Schutzsuchenden droht Verfolgung, Folter und Ermordung Der Flüchtlingsschutz (§3 AsylG) ist umfangreicher als die Asylberechtigung und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Als Fahnenflüchtige begründet sich die Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren. (...)
(...) Der beste Schutz gegen Armut ist aus meiner Sicht eine sichere Arbeitsstelle mit einem Gehalt, das zum Leben reicht und eine Vorsorge für das Alter ermöglicht. Unser Ziel ist es, dass es in Deutschland allen möglich sein soll, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Mit dem Mindestlohn wurde hierzu bereits ein Beitrag geleistet. (...)
(...) Begründet wurde der Antrag damit, dass sich die Bundesregierung prioritär auf die finanzielle Unterstützung von Initiativen und Vereinen konzentrieren soll, die sich, so der Antragstext, viel fokussierter und wirkungsvoller als die DUH durch ehrenamtliches Engagement für Umweltschutz einsetzen und zugleich nicht einen Großteil ihrer Einnahmen aus dem Abmahnwesen und von wirtschaftlichen Interessierter Seite bekommen. Die DUH hat sich, so der Antrag, mit einem sehr kritikwürdigen Verhalten auf geschäftsmäßiges Abmahnwesen konzentriert und müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es hier weniger um den Satzungszweck des Umweltschutzes, dafür mehr um das Erzielen von Einnahmen ginge. (...)
(...) die massive sexuelle Gewalt gegen Frauen in Köln war widerwärtig und darf sich nicht wiederholen. (...)
(...) Wir haben immer bekräftigt, dass zu einer verantwortungsvollen und durchsetzbaren Migrationspolitik, die die deutschen Interessen wahrt, eine nationale und eine internationale Komponente Hand in Hand gehen müssen. (...) Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stärken wir darüber hinaus die internationale regelbasierte Ordnung. (...)
(...) Die Nachrichten der letzten Tage über sog. Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle in verschiedenen europäischen Ländern zeigen, wie schwierig es für die Gesetzgeber ist, krimineller Energie und aggressiven Steuerplanungsstrategien beizukommen. Niemand zweifelt ernsthaft daran, dass es sich auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Erwähnung um eine strafbare Handlung handelt, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer doppelt oder mehrfach zurückerstatten zu lassen (so geschehen in den sog. (...)