Frage an Antje Tillmann von Mathias v. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
die ZEIT berichtete darüber*, wie der Bund die Pensionen von 600.000 Bundesbeamten a.D. über Aktiengeschäfte teilweise klimaschädlich finanziert. Über 540 Millionen Euro fließen aus staatlichen Sondervermögen an emissions-intensive Kohle-, Gas- und Öl-Unternehmen. Ich erkenne darin einen Interessenkonflikt und einen Widerspruch zur Entscheidung der Regierung und des Bundestages, die deutschen Emissions-Senkungsziele und das Pariser Klima-Abkommen mit wirksamen Maßnahmen einzuhalten.
Dass eine andere, nachhaltige und klimaschonende Finanzierungsart möglich ist, haben mehrere deutsche Städte und Bundesländer sowie die Republik Irland mit entsprechenden Beschlüssen gezeigt. Auch die Deutsche Bundesbank und die EU-Kommission halten einen Umbau zu nachhaltigen Investitionen in Sektoren mit niedrigeren Emissionen für geboten.
Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie Sie zu diesem Thema stehen, und welche Maßnahmen in der Regierung und Ministerien aktuell debattiert werden.
Danke vorab.
* https://www.zeit.de/2018/19/investitionen-bund-pensionsgelder-fossile-brennstoffe
Sehr geehrter Herr von Gemmingen,
die Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" und "Versorgungsfonds des Bundes" dienen dem Zweck, den Bundeshaushalt bei der Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben zu entlasten. Die Verwaltung der Mittel ist durch das Versorgungsrücklagegesetz der Deutschen Bundesbank übertragen. Diese legt die Mittel auf Grundlage der Anlagerichtlinien unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite in festverzinslichen Wertpapieren und im Umfang von bis zu 20 % in Aktien an.
Nachhaltigkeitskonzept wird erarbeitet
Für die „Versorgungsrücklage des Bundes“ und den „Versorgungsfonds des Bundes“ sowie auch für den „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und den „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ wird derzeit durch die Bundesregierung ein Nachhaltigkeitskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung und die Leitlinien der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ebenso berücksichtigen wird wie die Grundsätze eines verantwortlichen Investments.
Jedwede Investition muss unter Wahrung der für die genannten Sondervermögen gesetzlich festgeschriebenen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite erfolgen. Durch das Risiko-, Rendite- und Liquiditätsmanagement sind also sämtliche finanziellen Risiken für die Anlagen zu berücksichtigen. Dazu gehören nach Auffassung der Bundesregierung auch wesentliche finanzielle Risiken, die durch Umwelt- und Klimarisiken entstehen. Der Ausschluss einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen ist aber nur eine von vielen Methoden, Nachhaltigkeitskriterien einzubeziehen.
An der Konzeption einer für die genannten Sondervermögen geeigneten Nachhaltigkeitsstrategie wird intensiv gearbeitet; sie wird derzeit zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt. Bereits beschlossen ist der Ausstieg aus Beteiligungen an Kernkraftwerken im Ausland.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB