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Antwort von Antje Lezius
CDU
• 08.01.2014

(...) Die Auswertung von Verbindungsdaten gewinnt in der Verbrechensbekämpfung und bei der Gefahrenabwehr immer mehr an Bedeutung. (...) Sowohl die Gewerkschaft der Polizei wie auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter haben sich immer wieder für eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen, da sie für die Bekämpfung von moderner Kriminalität, die alle Formen der Kommunikation nutzt, notwendig ist. (...)

Frage von Thomas M. • 19.12.2013
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CDU
• 08.01.2014

(...) ich stimme Ihnen zu, dass es eine Frage der verhältnismäßigen Abwägung ist, wie Verbindungsdaten gespeichert werden können, um Verbrechen aufzuklären und Gefahrenabwehr zu ermöglichen, nur fällt meine Abwägung anders aus als Ihre. Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamtes wurden fast 85% der Abfragen von den Telekommunikationsunternehmen negativ beschieden eben weil es keine gesetzlichen Mindestspeicherfristen gibt. Davon sind fast 40% der Abfragen von gespeicherten Verbindungsdaten mit dem konkreten Vorgehen gegen Verbreitung von kinderpornographischem Material begründet, das sind innerhalb eines Jahres über 1600 Einzelabfragen. (...)

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CDU
• 19.12.2013

(...) Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof haben die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung als Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gewertet. (...) Mit Blick auf die Bekämpfung von terroristischen Bedrohungen, Kindesmissbrauch und organisiertem Schwerverbrechen, halte ich die Speicherung von Kommunikationsverbindungen für ein erträgliches Mittel, das dem Recht auf Sicherheit der persönlichen Daten nicht zuwider läuft. (...)

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