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Antje Lezius
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Frage von Thomas M. •

Frage an Antje Lezius von Thomas M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lezius.

Erst einmal vielen Dank für ihre ausführliche Antwort und die Übernahme von Satzfragmenten aus dem Wahlprogramm ihrer Partei. Ich habe das dort bereits gelesen.
Sie führen Kinderpornographie sowie Terrorismus als gute Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung an. Das ist ein beliebtes Mittel der Politik schon aufgrund der Scheusslichkeit solcher Verbrechen. Leider geht ihre und die Argumentation ihrer Partei hier ins Leere.
Die Statistiken belegen das 96% aller Verkehrsdaten im Internet ausschließlich zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten und Abmahnungen genutzt werden und nur 0,1% zur Aufklärung von Kinderpornographiedelikten. Der Punkt Terrorismusabwehr ist ebenso bereits durch Studien entkräftet (vgl. Studie der TU Darmstadt, Max Planck Institut i.A. des Bundesjustizministeriums und Polizeiliche Kriminalstatistik) Hier stimmt die Verhältnismäßigkeit also in keinem Falle. Und diese Verhältnismäßigkeit ist notwendig, um Grundrechte gegeneinander abzuwägen und gegebenenfalls einzuschränken. Es wäre schön, wenn sie und ihre Partei nicht Straftaten instrumentalisieren, die mit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht schneller und besser aufgeklärt werden können.
Stattdessen ermöglichen sie mit dieser Gesetzgebung Abzocke über Abmahnkanzleien und stellen alle Internetnutzer unter einen Generalverdacht.
Es geht hier um die Freiheit der Bürger und die Erhaltung des Rechtstaats, die sie hier aufs Spiel setzen.

Zu guter letzt noch die entscheidende Frage:
Wie wollen sie Bürger in Zukunft vor Abmahnungen durch vermeintliche Urheberrechtsinhaber schützen? Und was ist ihr Standpunkt zum aktuellen Redtube-Fall?

Danke für ihre Zeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marcelino,

ich stimme Ihnen zu, dass es eine Frage der verhältnismäßigen Abwägung ist, wie Verbindungsdaten gespeichert werden können, um Verbrechen aufzuklären und Gefahrenabwehr zu ermöglichen, nur fällt meine Abwägung anders aus als Ihre. Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamtes wurden fast 85% der Abfragen von den Telekommunikationsunternehmen negativ beschieden eben weil es keine gesetzlichen Mindestspeicherfristen gibt. Davon sind fast 40% der Abfragen von gespeicherten Verbindungsdaten mit dem konkreten Vorgehen gegen Verbreitung von kinderpornographischem Material begründet, das sind innerhalb eines Jahres über 1600 Einzelabfragen. In diesen Fällen hätte das Vorliegen von gespeicherten Daten den Ermittlern wichtige Erkenntnisse gebracht. Ich halte diese Zahl keineswegs für marginal.

Das Problem von ungerechtfertigten Abmahnungen beschäftigt die Politik seit Längerem. In der letzten Wahlperiode hat die CDU-geführte Bundesregierung ein Gesetzespaket verabschiedet, wodurch Anwaltsgebühren, die einem Verbraucher in Rechnung gestellt werden dürfen, begrenzt werden. Damit wird Geschäftsmodellen von Anwälten, die auf überzogenen Abmahnungen beruhen, der Boden entzogen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann der Betroffene außerdem verlangen, dass seine eigenen Kosten für die Rechtsverteidigung vom Abmahnenden ersetzt werden. Dies halte ich für wichtige Schritte zum Schutz der Verbraucher. Ich halte es für richtig, dass stetig durch die Bundesregierung geprüft wird, inwieweit die Gesetzeslage hier weiter verbessert und angepasst werden kann.

In dem von Ihnen konkret genannten Fall ist es bislang nicht klar, wie die Anwälte an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt sind. Die Speicherung von Verbindungsdaten hat damit nichts zu tun. Die Abmahnung vermeintlicher Nutzer dieser Streaming-Plattform hat keinerlei rechtliche Relevanz, einfach weil ein Verstoß gegen Urheberrechte nicht nachweisbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius MdB