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Antje Lezius
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Frage von Thomas M. •

Frage an Antje Lezius von Thomas M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Lezius. Ihre Partei, sowie ihr zukünftiger Koalitionspartner haben die Vorratsdatenspeicherung in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Für jeden einzelnen Bürger bedeutet das eine Aufhebung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder Bürger wird durch diese Speicherung pauschal überwacht. Auch der Richtervorbehalt ist eine Luftblase, wie die Statistiken des Justizministeriums zeigen, denn die vielfach überarbeiteten Gerichte haben nicht die Zeit für Einzelfallprüfungen - und Daten, die schon mal erhoben sind, werden allzu oft missbraucht und wecken Begehrlichkeiten.
Wie können sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren, unsere Grundrechte für vorgegaukelte Sicherheit zu opfern und wie gedenkt unsere zukünftige Regierung mit der nachgewiesenen Totalüberwachung aller Bürger, der Politik und unserer Wirtschaft durch befreundete Staaten zukünftig umzugehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marcelino,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof haben die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung als Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gewertet. Diese Einschätzung teile ich.

Der Staat ist verpflichtet, die persönlichen Daten der Menschen zu schützen. Doch es muss eine Abwägung stattfinden, inwieweit von staatlicher Seite Daten dazu genutzt werden dürfen, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur so aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist die Speicherung oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. Nach der EU-Richtlinie und den Plänen der Bundesregierung, werden keinerlei inhaltliche Daten erfasst oder gespeichert. Von einer Totalüberwachung kann also keine Rede sein.

Der Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten darf nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung soll für 3 Monate erfolgen. Diese strengen Vorgaben sind im Sinne der Koalition und zusätzlich durch das Bundesverfassungsgericht gegeben. Ihr ausgesprochenes Misstrauen gegen die Arbeit der Justiz halte ich für unbegründet.

Neben der Intervention der Bundesregierung bei den US-Amerikanern aufgrund der NSA-Abhöraffäre, setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf verstärkte Zusammenarbeit mit einer großen Gruppe von Senatoren und Abgeordneten aus beiden politischen Lagern in den USA, die mehr Datensicherheit schaffen wollen und die die Arbeit der NSA kritisch sehen. Der kürzlich veröffentlichte Bericht der US-Regierungskommission stimmt zuversichtlich, dass es gelingt, das transatlantische Vertrauensverhältnis wieder aufzubauen.

Mit Blick auf die Bekämpfung von terroristischen Bedrohungen, Kindesmissbrauch und organisiertem Schwerverbrechen, halte ich die Speicherung von Kommunikationsverbindungen für ein erträgliches Mittel, das dem Recht auf Sicherheit der persönlichen Daten nicht zuwider läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius