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Antje Lezius
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Frage von Michael D. •

Frage an Antje Lezius von Michael D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lezius,

in einer Antwort auf eine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Vorratsdatenspeicherung schreiben Sie:

"... es muss eine Abwägung stattfinden, inwieweit von staatlicher Seite Daten dazu genutzt werden dürfen, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur so aufklären."

Ich verstehe dies so, dass es Ihrer Meinung nach unmöglich ist, die Straftat einer Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ohne auf Vorrat gespeicherte Nutzerdaten aufzuklären. Würden sie bitte erläutern, warum Sie meinen, dass die üblichen kriminialistischen Methoden hier völlig wirkungslos sind? Könnten Sie einschlägige Beispiele nennen ,wo eine Strafverfolgung wegen fehlender Vorratsdaten abgebrochen wurde, oder auf eine entsprechende Statistik verweisen?

Weiterhin schreiben Sie:

"Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist die Speicherung oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können."

Könnten Sie bitte auch hier Beispiele anführen, in denen Terroranschläge verhindert wurden, wobei auf Vorrat gespeicherte Daten entscheidend dazu beigetragen haben?

Mit besten Grüßen,

Michael Darmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Darmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Die Auswertung von Verbindungsdaten gewinnt in der Verbrechensbekämpfung und bei der Gefahrenabwehr immer mehr an Bedeutung. Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamtes konnten in dem Jahr nach der gerichtlichen Zurücknahme der Mindestspeicherfristen 1611 Abfragen nach Verbindungsdaten im Rahmen der Bekämpfung von Verbreitung von kinderpornographischen Material von den Telekommunikationsunternehmen nicht beantwortet werden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Diese Zahl halte ich nicht für unerheblich. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei wie auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter haben sich immer wieder für eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen, da sie für die Bekämpfung von moderner Kriminalität, die alle Formen der Kommunikation nutzt, notwendig ist.

Bei der Aufdeckung der sogenannten islamistischen Sauerland-Gruppe haben die verfügbaren Telekommunikationsdaten eine entscheidende Rolle gespielt. Da es zurzeit eben keine Mindestspeicherfrist in Deutschland gibt, haben es die Ermittler schwer, die Netzwerke von terroristischen Vereinigungen wie zum Beispiel dem NSU-Trio selbst nach dem Aufdecken solcher Gruppen zu enttarnen. Es leuchtet doch ein, dass es für die Sicherheitsbehörden von entscheidenden Vorteil sein kann, das Kommunikationsverhalten eines identifizierten Terrorverdächtigen nicht nur in der Zukunft, sondern auch einige Monate in die Vergangenheit nachvollziehen zu können, um Hintermänner und Strukturen ausfindig zu machen.

Auf eine Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten zu verzichten, halte ich für ein Risiko. Gleichzeitig nehme ich die Sorgen der Menschen ernst und halte daher hohe Hürden für den Zugriff auf die Verbindungsdaten, so einen Zugriff nur durch richterlichen Beschluss, für richtig und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius MdB