Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Ansgar Mayr
CDU
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Frage von Volkmar S. •

Frage an Ansgar Mayr von Volkmar S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Frage an Kandidatinnen/Kandidaten zur Landtagswahl im Wahlkreis Bretten von Ehrenamtlichen der Dettenheimer Flüchtlingshilfe.
Das Thema Geflüchtete Menschen in unserer Region ist ja z. Zt. nicht gerade aktuell, aber deshalb nicht aus der Welt und auch nicht minder wichtig.
Was uns nach wie vor bewegt ist die sog. „Kopfpauschale“ – schon mal gehört???
In unserer Heimatgemeinde wird für geflüchtete Menschen, sofern sie in einer gemeindeeigenen Wohnung (als Obdachlosenunterkunft deklariert) leben, eine sog. Kopfpauschale von ca. 230,- € erhoben (die Gemeinde bezieht sich hier auf § 4 der Gemeindeordnung BW).
Das ist besonders problematisch, wenn die Familie oder die Einzelperson, nicht mehr von AL II oder ähnlicher Unterstützung abhängig ist, dann muss dieser Betrag aus dem, meist nicht üppigen Monatsverdienst (teilw. Mindestlohn), selbst komplett bezahlt werden. Wohngeld greift in diesem Fall nicht. Sind die Geflüchteten dadurch wieder auf andere soziale Unterstützung angewiesen, kann sich das negativ auf ihre Niederlassungserlaubnis und Integrationsbemühungen auswirken.
Diese Gebühren sind nach unseren Informationen, nach den Obdachlosenbestimmungen der entspr. Kommune festgelegt. D.h. unabhängig von Größe oder Zustand der Unterkunft, wird ein gleich hoher Betrag pro Kopf berechnet. Bei einer fünfköpfigen Familie, z.B. Eltern und drei kleine Kinder: 1.150,- €. Leider wird vergessen, dass es hier um „geflüchtete Menschen“ geht, die versuchen, sich bei uns in Deutschland, trotz enorm hoher Hürden, ein menschenwürdiges Leben aufzubauen.
Wie stehen Sie zu dieser Regelung?
V. S. F. A. W. E. U. B. I. B.

Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bolz,
sehr geehrte Herren Schönbrunn, Aumüller, Erndwein und Bolz,

zunächst vielen Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement im Bereich der Integration von geflüchteten Menschen.

Sie sprechen die sogenannte „Nutzungsentschädigung“ für Flüchtlinge und Obdachlose an. Diese Nutzungsentschädigung betrifft aber nicht nur geflüchtete Menschen, sondern alle, die aus in bestimmten Gründen in Gebäuden, Wohnungen oder Räumen einer Kommune leben (z.B. Obdachlose, Menschen in plötzlicher Not).

Wie sich diese Nutzungsentschädigung ermittelt, ist Sache der jeweiligen Städte und Gemeinden. Hier kann pro Person berechnet werden oder aber auch pro Quadratmeter. Wenn pro Person berechnet wird, dann ist meine Auffassung, dass der Betrag zumindest in Relation zur Wohnfläche stehe sollte. Wenn der Betrag nicht leistbar ist, dann kommt das Sozialamt ins Spiel… aber warum kann sich das negativ auf die Niederlassungserlaubnis auswirken? Wir können gerne dazu telefonieren. Sie können mir ihre Telefonnummer an folgende Adresse schicken: kontakt@ansgar-mayr.de. Ich rufe dann zurück.

Beste Grüße
Ansgar Mayr

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