Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Ansgar Mayr
CDU
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Frage von Frank S. •

Ergänzung:Warum werden nicht, wie in anderen Bundesländern, die Mittel für die Wohnraumförderung sofort erhöht und die Fördermittel schnellstens ausgereicht, zumindest verbindlich zugesagt (z.B. wie i

Sehr geehrter Herr Mayr,

Sie haben leider meine Frage nicht oder nicht vollständig beantwortet. Ich wollte von Ihnen wissen, ob den noch in 2024 mit einer Bewilligung gerechnet werden kann? Eine Auftragsvergabe an Handwerk und Mittelstand (die von Ihnen angesprochene "Übergangsphase") ist nur möglich, wenn die Mittel ausgereicht oder zumindest verbindlich zugesagt werden. Es würde ja schon eine verbindliche Zusage ausreichen, auch wenn die Mittel erst im kommenden Jahr ausbezahlt werden. Nur dann hat man überhaupt die Möglichkeit sich mit einer "Interimslösung" zu behelfen. Im Übrigen dürfte die derzeitige Wartezeit von 1 Jahr für eine Bewilligung (dann Auftragserteilung September 2025, Baubeginn frühestens im Jahr 2026) aktuell weder im politischen Interesse (Wohnraumversorgung als drängende Aufgabe) noch im (Volks-) wirtschaftlichen Interesse (Aufträge an Handwerk und Mittelstand, Bau-Konjunkturstimulus) liegen.

Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

nein, eine Bewilligung noch in 2024 ist leider nicht möglich. Bevor der neue Doppelhaushalt 2025/2026 nicht genehmigt und veröffentlicht ist, kann nicht über die Mittel verfügt werden - auch, wenn diese erst im Folgejahr ausbezahlt werden. Schließlich muss ja vorher gesichert sein, dass die Gelder auch eingestellt sind.

Beste Grüße
Ansgar Mayr

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