Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Ansgar Mayr
CDU
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Frage von Frank S. •

Warum werden nicht, wie in anderen Bundesländern, die Mittel für die Wohnraumförderung sofort erhöht und die Fördermittel schnellstens ausgereicht, zumindest verbindlich zugesagt (z.B. wie in NRW)?

Sehr geehrter Herr Mayr.

die Mittel der Wohnraumförderung sind seit Mitte des Jahres aufgebraucht. Aktuell liegen hunderte von bewilligungsreife Anträge bei Ihrer Administrierungsstelle, der L-Bank. Die Antragsteller wissen nicht, ob und wann die Fördermittel gewährt werden. Es können keine Aufträge an Handwerk und Mittelstand erteilt werden. Dabei wäre ja gerade ein rechtzeitige Auftragserteilung für eine vernünftige Planung von (Personal-)Kapazitäten und Materialbestellungen gerade beim Handwerk unerlässlich. NRW hat noch im laufenden Haushalt (sic!) die Mittel erhöht „Mit der frühzeitigen Erhöhung der öffentlichen Wohnraumförderung in 2024 von 1,7 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro schaffen wir weitere Perspektive und Stabilität im Land Nordrhein-Westfalen. Statt Förder-Stau ermöglicht die Landesregierung damit auch in 2024 ein Förder-Wow“. Dort werden gerade alle Bewilligungen erteilt, alle Akteuere dort können vernünftig und verlässlich planen. Nicht so in BaWü!

Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bretten
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

danke für Ihre Anfrage !!

Zunächst: Die Tatsache, dass die Mittel in großer Höhe beantragt / abgerufen werden, ist ein Nachweis dafür, dass unsere Landeswohnraumförderung ein großer Erfolg ist.

Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass Fördermittel endlich sind ... genau das ist jetzt im Sommer bei diesem Förderprogramm passiert. Mir ist bewusst, dass dies betroffene Familien vor große Herausforderungen stellt. Daher ist es auch so wichtig, dass sichergestellt ist, dass vorliegende Anträge und neu eingehende Anträge weiterhin geprüft und für eine Förderzusage vorgemerkt werden. Wir arbeiten gerade am Doppelhaushalt 2025/2026 und werden Mittel für die kommenden Jahre bereitstellen.

Für den Übergang steht es Antragstellern frei, mit der Maßnahme zu beginnen, sobald ihnen der Eingang eines vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags bestätigt wird.

Beste Grüße
Ansgar Mayr

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