(...) Sowohl nach alter Gesetzeslage, als auch nach neuer Gesetzeslage steht Ihnen die Möglichkeit offen, Dokumente über das Internet zu beziehen. Sofern die Verlage die Dokumente dann selbst anbieten, müssten Sie diese dort beziehen. Werden die Dokumente von den Verlagen nicht online angeboten, so können Sie diese auf dem Ihnen bisher bekannten Wege beziehen. (...)
(...) Der RSA führt nur zu Durchschnittsbetrachtungen und Zuweisungen. Unterdurchschnittliche Gesundheitskosten durch Prävention können sich rechnen und das wird für Versicherte über Zusatzbeiträge oder einen Bonus sichtbar werden. (...)
(...) Wir leisten mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Mit der Definition eines einheitlichen Verschuldensbegriffs und den geplanten Regeln zur Insolvenz wird der Druck auf die Kassen erhöht, ihr wirtschaftliches Gebaren offen zu legen, ihre Schulden abzubauen und Rückstellungen für zukünftige Lasten aufzubauen. (...)
(...) Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der BundesrechnungshoBundesrechnungshofhalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist. (...)
(...) Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Selbstbehalttarife für Pflichtversicherte gab es bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Diese sind jetzt ebenso möglich wie ein Wahltarif Kostenerstattung. (...)
(...) Jetzt werden die bisherigen Budgets abgelöst und das Morbiditätsrisiko – also Ausgabensteigerungen aufgrund einer erhöhten Krankheitshäufigkeit der Versicherten – auf die Krankenkassen übertragen. Konkret bedeutet das, dass die Kassen zukünftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. (...)