
(...) Sowohl nach alter Gesetzeslage, als auch nach neuer Gesetzeslage steht Ihnen die Möglichkeit offen, Dokumente über das Internet zu beziehen. Sofern die Verlage die Dokumente dann selbst anbieten, müssten Sie diese dort beziehen. Werden die Dokumente von den Verlagen nicht online angeboten, so können Sie diese auf dem Ihnen bisher bekannten Wege beziehen. (...)