
(...) Dezember 2009 war es vorübergehend zu einer unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Teilnehmern an dualen Studiengängen gekommen. Während Studierende in sogenannten praxisintegrierten Studiengängen nach dieser Entscheidung zunächst auch während der Praktikumsdauer wie Hochschulstudierende behandelt werden mussten, waren Praktikanten in „ausbildungsintegrierten“ oder „berufsintegrierten“ dualen Studiengängen als Beschäftigte weiterhin sozialversicherungspflichtig. Hierdurch wurde bei vielen Teilnehmern an dualen Studiengängen sowie bei etlichen Hochschulen Unsicherheit ausgelöst, ob nunmehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder nicht. (...)