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Annette Schavan
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Frage von Carmen A. •

Frage an Annette Schavan von Carmen A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

seit diesem Jahr werden duale Studenten jeder Art als Auszubildende angesehen und sind damit Sozialversicherungspflichtig.

Wie kann es sein, dass Studenten, die sich allergrößte Mühe geben bereits während dem Studium Praxiserfahrung zu sammeln und damit auch direkt nach dem Abschluss "produktiv" eingesetzt werden können, finanziell derart eingeschränkt werden?

Ich bin nun gezwungen meinen Studienkredit zu erhöhen, da ich andernfalls meine Kosten nicht decken kann.

Ich kann hier beim besten Willen keinen Sinn entdecken. Für eine Aufklärung wäre ich wirklich dankbar.

Mit besten Grüßen,
C.Atzert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Atzert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Januar 2012.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009 war es vorübergehend zu einer unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Teilnehmern an dualen Studiengängen gekommen. Während Studierende in sogenannten praxisintegrierten Studiengängen nach dieser Entscheidung zunächst auch während der Praktikumsdauer wie Hochschulstudierende behandelt werden mussten, waren Praktikanten in „ausbildungsintegrierten“ oder „berufsintegrierten“ dualen Studiengängen als Beschäftigte weiterhin sozialversicherungspflichtig. Hierdurch wurde bei vielen Teilnehmern an dualen Studiengängen sowie bei etlichen Hochschulen Unsicherheit ausgelöst, ob nunmehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder nicht. Um wieder eine einheitliche Sozialversicherungspflicht der Teilnehmer an allen dualen Studiengängen zu erreichen, wurden daher mit der gesetzlichen Neuregelung alle Teilnehmer an diesen Studiengängen erfasst. Hierdurch wird Rechtsklarheit erreicht, und die Unsicherheiten, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, werden ausgeräumt.

Die für einzelne Studierendengruppen dadurch entstehenden und nachteilig empfundenen höheren Sozialversicherungslasten sind im Gesetzgebungsverfahren umfassend diskutiert worden. Der Bundestag hat aber letztlich beschlossen, die unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Teilnehmer an den dualen Studiengängen so rasch wie möglich wieder zu beenden, und hat die Neuregelung einheitlich zum Jahreswechsel in Kraft gesetzt.

Bitte bedenken Sie, dass die Sozialversicherungspflicht für die Studierenden in praxisorientierten dualen Studiengängen nicht nur einen finanziellen Nachteil bedeutet. Würden sie weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben, stünden sie in der Folge auch nicht unter dem vollen Schutz der Sozialversicherung. So bestünden beispielsweise keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, sofern nach Abschluss des Studiums nicht unmittelbar eine Arbeit aufgenommen werden kann. Diesen Schutz gilt es jedoch umfassend für alle Teilnehmer an den dualen Studiengängen zu schaffen und zu erhalten.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan