Sehr geehrter Herr Dr. Burlon,
(...) Alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bewegt werden, müssen so ausgerüstet sein, dass sie der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Manipulationen, die dazu führen, dass das Geräuschverhalten des Fahrzeugs verschlechtert wird, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und führen zum Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis. (...)
(...) Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem „Energiekonzept für Hamburg“ wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. (...)
(...) Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft geht es nicht allein darum, ob die Stadt sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende schaffen und den Klimaschutz voranbringen. (...) Der Senat hat neben der 25,1%tigen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag u.a. (...)
(...) Die Stadt hat zudem einem Kaufpreisrisiko vorgebeugt. Entsprechend den Verträgen können nach fünf Jahren Anpassungen vorgenommen werden, falls dies erforderlich sein sollte. (...)
(...) Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft hatten sehr wohl die Möglichkeit, die Verträge einzusehen. Die Verträge sind nicht publiziert worden, weil dort Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. (...)