Frage an Annegret Krischok von Marc B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Krischok,
das Hamburger PsychKG sowie das Betreungsrecht decken den Einsatz von Zwangsmedikation in psychiatrischen Einrichtungen nicht. Die Justiz weigert sich bei fehlender Rechtsgrundlage eine Zwangsmedikationen zu genehmigen.
Aus ärztlicher Sicht, ist eine Zwangsmedikation aus menschlichen und therapeutischen Gründen individuell erforderlich.
Darüber hinaus geht es um den Schutz des Patienten sowie seiner Mitmenschen samt Krankenhauspersonal.
Einen Patienten nur zu "fixieren" und ihn z.B. seiner psychotischen Vorstellungswelt zu überlassen, aufgegessen zu werden, halte ich für unmenschlich.
Was denken Sie in dieser Hinsicht zu unternehmen? Und wichtig: Vor allem wann?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. M. Burlon
Sehr geehrter Herr Dr. Burlon,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen zu Recht ein sehr ernstes und sensibles Thema an. Ich würde dazu gerne mit Ihnen und dem gesundheitspolitischem Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Herrn Dr. Martin Schäfer, ins Gespräch kommen.
Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung Kontakt mit meinem Büro auf. Sie erreichen mein Büro unter:
Abgeordnetenbüro von Anne Krischok (SPD), MdHB
Dockenhudener Straße 19
22587 Hamburg
Tel.: 040 / 830 18 400
E-Mail: abgeordnetenbuero@anne-krischok.de
Internet: http://www.anne-krischok.de
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok