Wie stehen Sie zu der jüngsten „Idee“ von Herrn Merz?
Sehr geehrte Frau Janssen,
wie stehen Sie zu der Idee, Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen?
Das Entziehen der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach Artikel 16 des Grundgesetzes nicht zulässig […]. Strebt die CDU/CSU also eine Maßnahme an, die unvereinbar mit einem Grundrecht ist?
Ist Ihnen bewusst, dass die letzten deutschen Staaten, die diese Maßnahme umsetzten, das Dritte Reich und die DDR waren?
Wie vereinbaren Sie diese Maßnahme mit den Werten unserer Demokratie, die ja auch Sie teilen?
Ich möchte zunächst klarstellen, dass Friedrich Merz in seinem Interview mit der Welt keine konkrete Forderung gestellt hat, sondern eine Diskussion angeregt hat. Wörtlich sagte er:
„Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.“
Im Kern seiner Aussage geht es um die Frage, wie unser Land mit der erleichterten Einbürgerung und der doppelten Staatsbürgerschaft umgeht. Er hat darauf hingewiesen, dass andere europäische Länder deutlich restriktivere Regelungen haben und eine Diskussion darüber notwendig sei, ob das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht in der aktuellen Form den Anforderungen gerecht wird.
Dabei hat Merz nicht gefordert, das Grundgesetz zu ändern oder Artikel 16 außer Kraft zu setzen, sondern die Frage aufgeworfen, wie Deutschland mit Fällen umgehen sollte, in denen Personen das Staatsbürgerrecht missbrauchen und dem Staat Schaden zufügen.
Diese Diskussion ist gerade vor dem Hintergrund bestimmter Vorfälle – wie etwa dem Fall in Magdeburg – nicht unberechtigt. Ob und wie dies rechtssicher umzusetzen wäre, bleibt eine offene Frage, die Gegenstand weiterer Überlegungen und politischer Debatten sein wird.