(...) Im Sinne der von uns geforderten Transparenz halten wir die Offenlegung von Sitzungsprotokollen der Bezirksversammlungen sowie deren Beschlüsse für wichtig und setzen uns dafür ein. (...)
(...) Die Unterscheidung zwischen Videoüberwachung im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Raum hat politisch gesehen durchaus auch praktische Gründe: So ist es einer Regierung leicht möglich, Kameras im öffentlichen Raum abzubauen, da dies in ihrer unmittelbaren Verantwortung liegt; es handelt sich also um eine Maßnahme, die leicht durchzuführen wäre. Bei Kameraüberwachung im "Privaten", und hierzu gehören die Kameras in Supermärkten, Kaufhäusern, Einkaufscentern, Geschäften, Tankstellen, Parkhäusern, Vorräumen von Geldinstituten und Geldautomaten-Centern sowie auf dem Gelände des HVV müsste ein Gesetz erlassen werden, das diese Überwachung verbietet. (...)
(...) Was die Elbphilharmonie betrifft, so lehnt die Piratenpartei die Errichtung dieses Leuchtturmprojektes in Zeiten, in denen starke Einschnitte im Kulturbetrieb vorgenommen werden, ab, da wir für eine bürgernähere Kultur eintreten, die eine breitere Zielgruppe anspricht. Die Elbphilharmonie mit ihrer unseriösen Planung, ihrer defizitären Zukunft und den hohen Folgekosten (Hamburg verfügt über kein Orchester, das die Philharmonie zu dem international attraktiven Musiktempel machen kann, den man sich offenbar erhofft) stellt in meinen Augen eine Fehlplanung in jeder Hinsicht dar. (...)
(...) Wir glauben nicht, dass sich die kostenlose Nutzung des HVV durch Einsparungen beispielsweise im Bereich Straßenbau finanzieren lässt. Daher haben wir eine Methode ermittelt, nach der niemand einseitig belastet wird. (...)
(...) die Piratenpartei tritt für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ein und befürwortet die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die entsprechenden Passagen unseres Grundsatzprogramms: http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Geschlechter-_und_Familienpolitik (...)
(...) Wir als Piratenpartei unterscheiden ganz klar zwischen Inhalten, die nach geltendem Gesetz einen Straftatbestand darstellen und solchen, die "unliebsam" sind. Erstere sind im Internet genauso strafbar wie in gedruckter, gesendeter oder mündlich vorgetragener Form. (...)