![Annalena Baerbock Portrait von Annalena Baerbock](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/AB_Portrait%20AW_0.jpg?itok=PYDMV785)
(...) Wichtig ist die Unterscheidung von Angriffs- und (Selbst-)Verteidigungshandlungen. Angriffshandlungen und -kriege, d.h. die Androhung oder Anwendung von Gewalt, denen kein Angriff vorausgeht, stellen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen und damit gegen internationales Recht dar. (...)