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Annalena Baerbock
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Frage von Frank-Philipp W. •

Frage an Annalena Baerbock von Frank-Philipp W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Baerbock,

zweierlei:

1. Missbrauch von Gesetzen

Der Intention eines Gesetzes ist oftmals positiver Natur. Die Umsetzung und Interpretation dagegen sogar teilweise das Gegenteil vom Gewünschten. Wieso werden Gesetze nicht so formuliert, dass sie eindeutig nur das regeln zu was sie gedacht sind. Würde z.B. die Voranstellung von Ziel und Zweck des Gesetzes den Missbrauch dessen nicht nahezu gänzlich ausschließen und somit Verfahren verkürzen und zu mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung führen?

2. Regelung zu aktiver Sterbehilfe

Wäre es nicht sinnvoll die Sterbehilfe ähnlich zu regeln wie andere endgültige Eingriffe in das menschliche Leben? z.B. folgender Ablauf: 1. Erstellung eines "Testaments", in dem der betroffene Patient vorab bestimmt unter welchen Umständen er nicht mehr leben möchte bzw. unter welchen Aussichten er am Leben erhalten werden möchte; - Falls dies nicht mehr möglich ist: 1. Erstellung einer eindeutigen Diagnose von mindestens zwei unabhängigen Psychologen bzw. von Ärzten, die auf das Problemgebiet spezialisiert sind; 2. ärztliches Urteil, dass durch eine Behandlung die psychischen oder körperlichen Schmerzen nicht geheilt werden können; 3.Durchführung nur von zugelassenen Ärzten.
Gilt es nicht ältere, körperlich oder psychisch Behinderte oder finanziell Schwächere zu schützen? z.B. vor dem Gefühl, dass sie für Gesellschaft, ihre Familie usw. ein unerwünschter, ungeliebter, belastender Kostenfaktor sind?
Gilt es nicht auszuschließen, dass das Umfeld, im Besonderen die vom Tod profitieren, den Todeswunsch herbeigeführt haben?

MfG F. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wolfer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern nehmen wir zu Ihren Fragen Stellung.

Sie haben Recht: Aufgabe des Gesetzgebers ist es, klar und deutlich zu formulieren, so dass Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Institutionen genau wissen, woran sie sind. In Gesetzentwürfen, die das parlamentarische Prozedere durchlaufen, werden zu Beginn immer Problemlage, Ziel und Lösungen skizziert. Dennoch ist es so, dass Gesetze auch von unbestimmten Rechtsbegriffen Gebrauch machen, weil es oftmals gar nicht möglich ist, jeden individuellen Anwendungsfall im Gesetz zu beschreiben. Dass Gesetze ihren Zweck gänzlich verfehlen und das Gegenteil bewirken, ist uns nicht bekannt. Davon zu unterscheiden sind natürlich politisch unterschiedliche Ideen, wie man auf Herausforderungen reagiert.

Zur Sterbehilfe wird es sicher in nächster Zeit eine Debatte im Bundestag geben, denn das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Regelung verworfen. Das, was Ihnen als "Testament" vorschwebt, ist die Patientenverfügung, von der schon viele Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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