(...) Sie sprechen demenzkranke Menschen an, denen es nicht möglich ist zu widersprechen. Ich möchte aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zitieren: „Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.“ Es ist nicht meine Absicht, alle Menschen Zwangs zu verpflichten, Organe zu spenden. Aber es ist meine Absicht, die Menschen eindringlich zu bitten und dafür zu werben, sich mit der Organspende zu beschäftigen. (...)