
(...) So sind z.B. Verspätungen von Flugzeugen, die damit die Nachtflugbeschränkung nicht einhalten, immer ein besonderes Ärgernis von Anwohnerinnen und Anwohner. Deswegen wurden vom rot-grünen Senat die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen verdreifacht: von 500 Euro auf 1.300 Euro, dies gilt vor allem bei Flugbewegungen nach 24 Uhr. Die Wirkung war recht schnell zu spüren: Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der geplanten Starts ab 22h sich um 80% verringert. (...)