Frage an Anja Hajduk von Karl-Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hajduk,
den Veröffentlichungen dieser Tage konnte ich entnehmen, dass sich die Grünen vorstellen können, Herrn Navid Kermani zum Bundespräsidenten zu wählen, der laut Huffington Post vom 15.10.2016 sowohl deutscher als auch iranischer Staatsbürger ist.
Damit schuldet er sowohl dem deutschen als auch dem iranischen Recht und Rechtsauslegung Gehorsam. Was er als Deutscher sagen und tun darf bzw. muss, darf er als iranischer Staatsbürger noch lange nicht. Wie frei wäre er in seiner Amtsführung als Bundespräsident? Zu welchen Werten dürfte er sich bekennen? Dürfte er z.B. ein Gesetz über die Einführung der vollgültigen Schwulen- und Lesbenehe unterzeichnen, worauf im Iran die Todesstrafe steht?
Der Druck auf die Abgeordneten mit deutsch-türkischer Doppelstaatsangehörigkeit bei der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages hat ja leider gezeigt, dass diese Fragen alles andere als theoretisch sind. Ein Bundestagsabgeordneter hat wenigstens Kollegen, die ihm in dieser Situation zur Seite stehen, der Bundespräsident jedoch nicht.
Wie soll das praktisch gehen und wie soll der Bevölkerung glaubwürdig vermittelt werden, dass ein Bundespräsident mit doppelter Staatsangehörigkeit tatsächlich zu einer unabhängigen Amtsführung in der Lage ist?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
die Bundesversammlung wird am 12. Februar 2017 einen Bundespräsidenten wählen. Nun zeichnet sich seit längerem ab, dass Frank-Walter Steinmeier der Kandidat wird, der auch von der grünen Fraktion breite Unterstützung erfährt. Zwischenzeitlich war der Publizist Navid Kermani öffentlich als potentieller Kandidat im Gespräch. Eine tatsächliche Kandidatur von Herrn Kermani hat sich aber nicht ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk