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Anja Butschkau
SPD
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Frage von Kathrin D. •

Was halten Sie von einer Auslagerung der Unterhaltungsformate in ein freiwilliges Zusatzangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Was halten Sie davon, das öffentlich-rechtliche Programm in zwei Teile aufzuteilen: einen, der über einen verpflichtenden Grundbeitrag finanziert wird und die aus meiner Sicht Kernaufgaben abdeckt wie unabhängige und akkurate Berichterstattung über Nachrichtenformate. Und einen zweiten, der als Zusatzpaket dazugebucht werden kann und Unterhaltungsformate enthält.
Hierzu ein Beispiel: 2019/20 wurden 85,3 Mio. Euro für den Bereich Sport ausgegeben, für die tagesschau nur 9,9 Mio. (https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_86820394/-tatort-co-diese-ard-programme-kosten-am-meisten-geld-.html). Trotz dieser hohen Kosten werden Videoaufnahmen von Sportereignissen in der tagesschau ausschließlich im linearen Fernsehen ausgestrahlt und sind nicht auf z. B. tagesschau.de zu sehen. Ich persönlich interessiere mich z. B. nicht für Fußball, muss diesen trotzdem mitfinanzieren, was aber noch nicht einmal dazu führt, dass ich die entsprechenden Bilder im von mir bevorzugten Format sehen kann.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wichtige Säule in der deutschen Medienlandschaft. Er steht für hohe Qualität und eine breite Angebotsvielfalt. Die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und TV-Programme sorgen dafür, dass jeder Mensch in Deutschland, unabhängig seines Abkommens einen Zugang zu Informationen und Unterhaltung hat.

Die Programmauswahl richtet sich auch nach den Bedürfnissen der Gebührenzahler*innen. Der Fußball begeistert Woche für Woche Millionen Menschen in Deutschland. Insofern ist es schon gerechtfertigt, dass dieser auch einen entsprechenden Stellenwert im Programm erhält. Ob die Öffentlich-rechtlichen so viel Geld allein für Fußballübertragungsrechte zahlen sollten, lasse ich mal dahin gestellt.

Die Idee, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie von Ihnen vorgeschlagen, aufzuspalten in einen gebührenfinanzierten journalistischen Ableger und einen Unterhaltungsableger, den man hinzubuchen kann, halte ich für keine gute Lösung. Zum einen aus den oben beschriebenen Gründen des freien Zugangs zu Information und Unterhaltung für alle Menschen. Zum anderen aber auch, weil die Öffentlich-rechtlichen im Unterhaltungsbereich einen wichtigen kulturpolitischen Auftrag leistet: die Förderung deutscher Film- und Fernsehproduktionen. 

Von daher sollten wir die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht antasten. Worüber man diskutieren kann, ist die Programmauswahl. Hier sind die Gremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkrat), die übrigens in einem demokratischen Prozess vom Landtag gewählt werden und in dem Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Organisationen vertreten sind, beteiligt. Ich denke, dass wir gerade neue, digitale Wege finden müssen, über die wir gerade junge Menschen besser ansprechen können. Denn das lineare Fernsehen ist in dieser Altersgruppe nicht mehr so stark vertreten, wie in früheren Generationen. 

Allerdings muss man zu Gute halten, dass sich hier in den letzten Jahren Vieles verbessert hat. Es gibt immer mehr Online-Inhalte und die Mediatheken bieten ebenfalls mehr Inhalte an. Das haben kommerzielle Medienanbieter in der Vergangenheit immer wieder auf juristischem Weg versucht, zu verhindern. Zumindest die Eigenproduktionen der Öffentlich-rechtlichen sind somit über dauerhaft abrufbar. Immer mehr Serien sind ebenfalls online verfügbar, wenn auch nur zeitlich begrenzt. Das findet man in dieser Fülle bei privaten TV- und Rundfunkanbietern nicht annähernd.

Ich hoffe, ich konnte Sie davon überzeugen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien einen wichtigen Beitrag leisten und Service und Qualität hoch sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau

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