Frage an Anja Butschkau von Anke L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Butschkau,
Der Bundestag hat ja nun beschlossen dass es zusätzliche Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte gibt. Wird es diese auch für privat versicherte Kinder geben? Ansonsten kriegen wir leider unsere Kinderbetreuung nicht mehr organisiert und müssen unsere Kinder doch in die Betreuung geben. Mit freundlichen Grüßen A. L.
Sehr geehrte Frau Lagemann,
Pläne für eine Ausweitung dieser Regelung auch auf privat
krankenversicherte Kinder sind mir nicht bekannt, allerdings fallen
Regelungen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch nicht
in den Zuständigkeitsbereich der Länder, sondern des Bundes. Ich möchte
Sie daher bitten, Ihre Anfrage eher an eine*n Bundestagsabgeordneten zu
stellen.
Vielleicht noch eine Anmerkung: Eine private Krankenversicherung kommt
im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtversicherung auf Basis eines
privatrechtlichen Vertrags zu Stande. Lediglich einige wenige
Mindeststandards sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Ansonsten
vereinbaren die beiden Vertragspartner*innen die Ausgestaltung des
Vertrags und damit den Umfang der Versicherung selbst. Die
Vertragsparteien wären somit rechtlich in der Lage, auch eine dem
Kinderkrankengeld entsprechende Leistung vertraglich zu vereinbaren. Da
steht der Staat also nicht in der Pflicht und deshalb sehe ich auch
keinen Bedarf für neue gesetzliche Regelungen.
Wir müssen vielmehr diskutieren, ob das duale System aus gesetzlicher
und privater Krankenversicherung noch zeitgemäß ist. Als SPD fordern wir
jedenfalls seit Langem eine für alle Bürger*innen sozial gerechte,
solidarisch finanzierte und in ihren Versicherungsleistungen gleiche
Bürgerversicherung.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Kinderbetreuung gerade jetzt in
der Corona-Krise Eltern vor große Herausforderungen stellt. Ich danke
Ihnen, dass Sie mit der Betreuung ihrer Kinder zu Hause einen wichtigen
Beitrag leisten, damit das Virus sich nicht weiter ausweitet und Ihre
Familie und viele andere Menschen auch gesund bleiben. Es ist nicht
selbstverständlich, dass dies in jeder Familie so bewerkstelligt werden
kann. Daher war es uns wichtig, dass es eine Notbetreuung in den Schulen
und Kitas gibt.
Ich möchte Ihnen gerne noch eine Information mitgeben. Nach dem
Infektionsschutzgesetz NRW können Eltern, die wegen der Pandemie ihre
Kinder zu Hause betreuen, weil z.B. Kitas und Schulen geschlossen sind,
eine Verdienstausfallsentschädigung beantragen. Auch wenn diese nicht so
hoch ist wie das Kinderkrankengeld, ist sie in Ihrer Lage vielleicht ein
nützliches Angebot. Informationen finden Sie unter:
https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/kinderbetreuung/
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Gesundheit und dass
diese schlimme Krise bald überstanden ist
Mit freundlichen Grüßen
Anja Butschkau