
(...) Wie Sie in Ihrer E-Mail richtig darstellen, wurde im Bundestag erst vor Kurzem ein neues Gendiagnostikgesetz verabschiedet, in dem der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen wurde. Dies bedeutet, dass heimliche Vaterschaftstests in Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen können. Die Begründung hierfür ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Einzelnen die Befugnis gibt, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offenbart werden. (...)