(...) Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis darauf hingewiesen, dass der der Gesetzgeber den Genuss von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis zwar reduzieren, aber nicht effektiv unterbinden kann, dass sich daraus jedoch nicht die Pflicht ergibt, weitere Drogen zu legalisieren. (...)
(...) Einen unumstrittenen „Beweis“ dafür, dass ein Verbot von Cannabis die Verfügbarkeit nicht verringert, gibt es ebensowenig wie einen Beweis, (...)
(...) Cannabis ist ja bereits seit 2011 zur Herstellung von Arzneimitteln verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig. Allerdings müssen auch cannabishaltige Arzneimittel ihre Wirkung genauso nachweisen wie andere - das ist auch im Sinne der Patientinnen und Patienten. (...)
(...) Ich bestätige keineswegs, „dass bei einer geduldeten Abgabe von Hanfprodukten an Erwachsene wie in den Niederlanden, die Verfügbarkeit für unter 18 jährige verringert wird.“ Das genannte Beispiel zeigt im Gegenteil, dass die Verfügbarkeit für unter 18-Jährige verringert wird, wenn es kein legales Angebot für diese gibt. Das spricht also gerade nicht für eine Legalisierung. (...)
(...) Ich verstehe, dass Konsumenten sich eine Legalisierung von Cannabis wünschen und dass diesen die bestehende Geringe-Mengen-Regelung, bei der (...)
(...) Ich kann ja verstehen, wenn Cannabis-Konsumenten sich gegenüber Alkohol-Konsumenten benachteiligt fühlen. Allerdings kann es als Drogenbeauftragte nicht meine Hauptaufgabe sein, Benachteiligungen zwischen Drogenkonsumenten abzubauen, schon gar nicht im Sinne einer bessere Verfügbarkeit von Drogen und besseren Möglichkeiten für den Drogenkonsum. Ich sehe meine Hauptaufgabe in der Vermeidung von Sucht, der Hilfe für Süchtige vom Drogenkonsum wegzukommen und eben vor allem im Jugendschutz. (...)