
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis darauf hingewiesen, dass der der Gesetzgeber den Genuss von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis zwar reduzieren, aber nicht effektiv unterbinden kann, dass sich daraus jedoch nicht die Pflicht ergibt, weitere Drogen zu legalisieren. (...)