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Frage von Gerd F. •

Frage an Angelika Graf von Gerd F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Graf,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.02.13 auf meine Anfrage vom 15.02.13.

Ihre Antwort veranlasst mich zu der Vermutung, das Sie mein Schreiben nicht richtig gelesen, nicht verstanden haben oder beides.

Das Zugangsalter war in den Niederlanden seit Bestehen von Coffee Shops auf 16 Jahre festgelegt worden. Die Folge war, das ein illegaler Straßenhandel wegen der legalen Verfügbarkeit von Hanfprodukten so gut wie zum Erliegen kam.

Nachdem das Zugangsalter auf 18 Jahre erhöht wurde, änderte sich am illegalen Handel nichts. Somit konnten Minderjährige von einem nicht existierenden Schwarzmarkt auch keine Hanfwaren beziehen. Darauf beruhte der Erfolg. Legale Verfügbarkeit für Erwachsene und ohne Straßenhandel keine Verfügbarkeit für Minderjährige.

Diese Situation änderte sich, als der niederländische Justizminister Ivo Opstelten darauf drang, ab dem 01.05.12 den sogenannten Hanfpass für den Zugang zu Coffee Shops einzuführen. Mit einer Registrierung waren und sind viele niederländische Shopkunden nicht einverstanden. Die Folge, von einem Tag auf den anderen entstand erneut ein schwunghafter Straßenhandel zu dem logischerweise auch Minderjährige Zugang haben.

Erfolge der Vergangenheit wurden somit zunichte gemacht! Ihre Antwort entbehrt diesbezüglich jeglicher Logik!

Im übrigen haben Sie meine eigentliche Frage nicht beantwortet.

Haben Sie Belege dafür, das die Prohibition die Verfügbarkeit von Hanfprodukten an Minderjährige in Deutschland verringert oder unmöglich macht?

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

G. Filbrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Filbrich,

vielen Dank für Ihre weitere Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 27.2.2013.

Zunächst zu Ihrer Frage: Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom
18.2.2013 geschrieben hatte, hält ein Cannabisverbot Jugendliche nicht
davon ab, Cannabis zu konsumieren (was auch niemand behauptet hat).
Einen unumstrittenen „Beweis“ dafür, dass ein Verbot von Cannabis die
Verfügbarkeit nicht verringert, gibt es ebensowenig wie einen Beweis,
dass dies nicht der Fall ist, was wiederum auch daran liegt, dass die
Ausbreitung des Cannabiskonsums in einem Land nicht von einem einzigen
Faktor abhängig ist - die Beweisführung ist insofern gar nicht möglich.
Gerade deswegen müssen wir die Indizien berücksichtigen. Es geht immer
um das Gesamtpaket, zu dem vor allem auch Prävention und Aufklärung gehören.

Zu den Indizien gehören die Daten des jährlichen Drogen- und
Suchtberichts. Laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist der
Anteil Jugendlicher (12-25 Jahre), die mindestens einmal im Leben
Cannabis probiert haben, in Deutschland vom bislang höchsten Wert mit
15,1 Prozent im Jahr 2004 auf 6,7 Prozent im Jahr 2011 gesunken. Die
Zahl der 12- bis 17-Jährigen, die in den letzten zwölf Monaten vor der
Befragung Cannabis konsumiert haben, war demnach 2011 mit 4,6% deutlich
niedriger als noch vor zehn Jahren (9,2 Prozent). Insofern war das
Cannabisverbot offensichtlich kein Schaden für den Jugendschutz.

Ihre Behauptung, dass es in den Niederlanden seit Bestehen der Coffee
Shops bis zum 1.5.2012 keinen Schwarzmarkt und keine Verfügbarkeit für
Minderjährige gegeben habe, ist nicht zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Graf