Frage an Angelika Graf von Gerd F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Graf,
in Ihrer Antwort an Herrn Friedewald vom 14.02.2013 schreiben Sie, ich zitiere:
"Im Rahmen der Expertenanhörung im Bundestag wurde zum Beispiel darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in den von Legalisierungsbefürwortern als Vorbild genommenen Niederlanden höher als in Deutschland ist und der Konsum der 16 bis 18-Jährigen dort abnahm, nachdem die Altersgrenze für die Coffee-Shops entsprechend erhöht und die Verfügbarkeit damit eingeschränkt wurde."
Mit dieser Aussage bestätigen Sie, das bei einer geduldeten Abgabe von Hanfprodukten an Erwachsene wie in den Niederlanden, die Verfügbarkeit für unter 18 jährige verringert wird. Bis zur Einführung des Hanfpasses am 01.05.2012 bestand neben der Möglichkeit des Erwerbs von Hanfprodukten in Coffeshops kein nennenswerter Straßenhandel und nur so war es möglich, die Verfügbarkeit für Minderjährige einzuschränken.
In Deutschland hingegen haben wir bisher keine legale Abgabe von Hanfprodukten an Erwachsene. Das Totalverbot begünstigt einen Schwarzmarkt zu dem auch Minderjährige Zugang haben, respektive von diesem Markt bedrängt werden, verfügbare Produkte (beschränkt sich nicht nur auf Hanf) zu erwerben oder Handel damit zu treiben.
Haben Sie Frau Graf Belege dafür, das die Prohibition die Verfügbarkeit von Hanfprodukten an Minderjährige in Deutschland verringert oder unmöglich macht?
Mit freundlichem Gruß
G. Filbrich
Sehr geehrter Herr Filbrich,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 15.2.2013.
Ich bestätige keineswegs, „dass bei einer geduldeten Abgabe von Hanfprodukten an Erwachsene wie in den Niederlanden, die Verfügbarkeit für unter 18 jährige verringert wird.“ Das genannte Beispiel zeigt im Gegenteil, dass die Verfügbarkeit für unter 18-Jährige verringert wird, wenn es kein legales Angebot für diese gibt. Das spricht also gerade nicht für eine Legalisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf