(...) Andererseits gibt es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Steuerfragen und hinsichtlich der Sukzessivadoption stärken. Diese Rechtsprechung betrifft dann auch die erste von Ihnen angesprochene Gruppe von Kindern und die damit verbundenen Adoptionen. (...)
(...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo eine zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo eine strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. (...)
Sehr geehrter Herr Weirich,
(...) Ohne Frage ist die Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht rechtlich außerordentlich komplex. Die UN-Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. (...)