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Anette Hübinger
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Frage von Axel J. •

Frage an Anette Hübinger von Axel J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Fau Hübinger,

Horst Seehofer erklärte laut der Süddeutschen Zeitung vom 09.08.2013:
"Bevor wir pausenlos rechtfertigen, warum wir das Abkommen nicht ratifizieren, sollten wir es ratifizieren." Deshalb müsse man sich auch um den dafür notwendigen "nationalen Gesetzgebungsbedarf - Stichwort Abgeordnetenbestechung - kümmern". Im Falle eines Wahlsieges wolle er, dass dies auch "in der Koalitionsvereinbarung" festgelegt werde, sagte Seehofer. Das sei "notwendig" und "beeinträchtige in keiner Weise die Ausübung des freien Mandats". Diese sei "ja kein rechtsfreier Raum".

Die Europäische Union hat die Un-Konvention auch bereits ratifiziert.

Auf Grund dieser Lage drängt sich fast der Eindruck auf, dass zumindest eine starke und einflussreiche Gruppe von Abgeordneten aus persönlichen Interessen heraus will, dass Korruption bei Abgeordneten in Deutschland straffrei bleiben soll.

In der UN-Konvention gegen Korruption ( http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar58004-oebgbl.pdf ) wird zwar der Begriff "Amtsträger" benutzt: "Im Sinne dieses Übereinkommens: a) bezeichnet der Ausdruck "Amtsträger" eine Person, die in einem Vertragsstaat durch Ernennung oder Wahl, befristet oder unbefristet, bezahlt oder unbezahlt und unabhängig von ihrem Dienstrang ein Amt im Bereich der Gesetzgebung, Exekutive, Verwaltung oder Justiz innehat;"
Aber Angeordneten wird ja tatsächlich ein Amt durch Wahl übertragen.
Was spricht also konkret gegen den Begriff des Amtsträgers?

Welche negativen Folgen hätte die Akzeptanz des Begriffes "Amtsträger"; außer dass Vorteilsannahme und Bestechlichkeit/Bestechung im Gegensatz zur jetzigen Lage, wie auch richtig und schon lange bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, auch bei Abgeordneten strafbar wäre?

Aus welchen Gründen gelang es der schwarzgelben Koalition nicht, eine eigene Beschlussempfehlung zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption vorzulegen?

Gibt es eine Erklärung der Bundeskanzlerin zu der Problematik?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jakoby,

wie Sie meiner ersten Antwort entnehmen konnten, brauchen Sie mich nicht vom Sinn der UN-Konvention zu überzeugen. Es geht nicht darum, ob die Ratifizierung überhaupt kommen soll, sondern in welcher Form. Wie ich schon geschrieben habe, unterscheidet die UN-Konvention nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Ein Amt (Amtsträger) ist etwas anderes als ein Mandat (Abgeordneter). Da liegt der Unterschied und deshalb greift auch diese Definition nicht. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, beispielsweise ihres Wahlkreises oder bestimmter Gruppierungen, wie z. B. der Gewerkschaften.

In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo eine zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo eine strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden. Diese Thematik ist rechtlich schwierig in Einklang zu bringen und deshalb wurde die UN-Konvention von der christlich-liberalen Koalition noch nicht ratifiziert. In der neuen Wahlperiode muss und wird die Regierungskoalition eine Lösung finden. Wie schon gesagt, es geht nicht um das „OB“ sondern um das „WIE“!

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB

P.S. Frau Merkel Einstellung zum Thema kenne ich nicht, aber auch da kostet fragen nichts!