Frage an Andreas Wagner von Michael v. bezüglich Verkehr
Der Grenzwert an NO2 am Arbeitsplatz beträgt 950 mcg/Kubikmeter Luft, der Grenzwert auf Straßen liegt bei 40 mcg/qm Luft (https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Die unterschiedlichen Werte rechtfertigt das Umweltbundesamt damit, dass der Arbeitende nur 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche der 950er Belastung ausgesetzt ist, während der Straßenbesucher rund um die Uhr der Belastung ausgesetzt ist. Unabhängig davon, dass ein Straßenbesucher sich nie rund um die Uhr in einer belastenden Straße aufhält, bestenfalls der immer zu Hause weilende Anwohner, der aber das Fenster geschlossen halten dürfte, bedeutet eine Grenzwertbelastung von rund um die Uhr (24 x 40 mcg) 960 mcg pro Tag. Das sind gerade mal 10 mcg NO2/Kubikmeter Luft mehr als für einen Arbeiter in einer Stunde als gesundheitsunbedenklich angesehen wird. Da die 950 mcg/Kubikmeter Luft pro Stunde als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden (in einer 5 Tage Woche 380000 mcg/Kubikmeter Luft), erschließt sich mir nicht, weshalb 960 mcg/Kubikmeter NO2 in 24 Stunden auf der Straße gesundheitsgefährdend sein sollen, aber bei einem 8-Stunden Arbeitstag (8 x 950 mcg/Kubikmeter) 7600 mcg NO2/Kubikmeter Luft nicht. Können Sie diesen krassen Widerspruch, der politisches Handeln im Straßenverkehr nach sich zieht, auflösen!
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Wenn für Arbeitsplätze andere Grenzwerte gelten als für die Allgemeinheit, so ist das nicht ungewöhnlich. Ich sehe darin auch keinen Widerspruch. Die unterschiedlichen Grenzwerte beziehen sich auf unterschiedliche Umgebungen und somit auch auf unterschiedliche Personenkreise. So dürfen beispielsweise Schwangere, Kinder, alte Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem nicht denselben Belastungen ausgesetzt werden, wie Arbeiterinnen und Arbeiter, die gesundheitsgefährdende Arbeiten verrichten.
Es trifft nicht zu, dass Arbeitsplätze mit einer NO2-Belastung bis zu 950 µg/m³ - wie sie schreiben - "als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden". Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb werden die Beschäftigten an solchen Arbeitsplätzen, auch arbeitsmedizinisch betreut und durch Arbeitsschutzmaßnahmen die Belastung soweit wie möglich reduziert. Wer gesundheitlich nicht geeignet ist, darf an solchen Arbeitsplätzen nicht oder nur unter besonderen Auflagen beschäftigt werden.
Der EU-Grenzwert von 40 µg/m³ für NO2 in der Außenluft bezieht sich auf alle Menschen. Der Grenzwert wird so festgelegt, dass auch Schwangere, Kinder, alte Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem nicht gefährdet werden und der Aufenthalt in der Außenluft 24 Stunden am Tag unbedenklich ist. Und das ist gut so. Wir Abgeordnete im Deutschen Bundestag haben dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Freundliche Grüße
Andreas Wagner