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Frage von Klaus N. •

Frage an Andreas Wagner von Klaus N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wagner,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Die Anzahl von Organspenderinnen und Organspendern reicht nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Aus meiner Sicht ist es daher sinnvoll und notwendig, für die Bereitschaft zur Organspende verstärkt zu werben. Gleichzeitig muss bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Organspenden nach dem Tod, diese als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde.

Ich lehne daher die Widerspruchslösung ab und unterstütze den parteiübergreifenden „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 6. Mai 2019 von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass es allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein soll, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit ändern und widerrufen zu können. Hierzu soll ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Zudem soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder möglich sein.

Das Beratungsangebot zur Entscheidung einer Organ- und Gewebespende soll nach diesem Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Hausärztinnen und Hausärzte gestärkt werden.

Ich befürworte, dass die Bürgerinnen und Bürger, die über eine Organspende entschieden haben, sich selbstständig in das Register eintragen. Nur so ist gewährleistet, dass die Eintragung dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entspricht.

Eine Spende ist immer eine freiwillige Handlung ohne Gegenleistung. Weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung gibt es bisher das Konstrukt „wer nicht widerspricht, stimmt zu“ oder einen Zwang zu einer Entscheidung.

Freundliche Grüße

Andreas Wagner